Banken sollen Gehälter nicht mehr an kurzfristigen Renditen orientieren und so spekulative Geschäfte provozieren - das sieht der Entwurf von Bafin und Bundesbank vor.

Berlin. Bundesregierung und Finanzaufsicht führen strengere Regeln zur Kontrolle der Bezahlung von Bankmanagern ein. Eine entsprechende Vorschrift hat die entsprechende Bundesanstalt zusammen mit der Bundesbank entwickelt, wie das „Handelsblatt“ am Freitag berichtete. Nach dem Entwurf dürfen Banken Gehälter nicht mehr an kurzfristigen Renditen orientieren und damit spekulative Geschäfte provozieren.

Die neuen Vergütungsregeln sind Teil der sogenannten „Mindestanforderungen für das Risikomanagement“, die die Finanzaufsicht in den vergangenen Monaten überarbeitet hat und die voraussichtlich noch am Freitag veröffentlicht werden sollen, wie die BaFin-Sprecherin sagte. „Die Vergütungssysteme müssen so ausgerichtet sein, dass schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikooptionen vermieden werden“, heißt es in dem Entwurf laut „Handelsblatt“.

Der neue Katalog der BaFin stelle auch Gehälter infrage, die zu einem wesentlichen Teil aus Bonuszahlungen bestehen. „Schädliche Anreize können unter anderem durch eine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von einer variablen Vergütung entstehen“, heiße es darin.

Mitarbeiter dürften nicht auf die Bonuszahlung „angewiesen“ sein. Unter schädlichen Anreizen verstehe die BaFin auch „bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge des Mitarbeiters ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht“.

Der sogenannte „individuelle Erfolgsbeitrag“ eines Mitarbeiters muss laut „Handelsblatt“ künftig nach den neuen Vorschriften auch den „Gesamterfolg des Instituts“ einbeziehen. Gehe es einer Bank schlecht, müsse automatisch die variable Vergütung abgeschmolzen werden. Damit sollten etwa Provisionen stärker an das langfristige Risiko des Geschäfts gebunden werden. Auch weiche Faktoren wie die „Kundenzufriedenheit“ spielten künftig eine Rolle.

Zusätzlich verlange die Finanzaufsicht, dass die Banken ein spezielles Gremium zur Kontrolle des institutseigenen Bonussystems einrichten. Ein sogenannter Vergütungsausschuss solle für „die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme“ zuständig sein. Diesem Gremium sollten unter anderem Mitglieder der Personalabteilung und des Risikocontrollings angehören. Mit den Plänen der Finanzaufsicht müssen die Banken ihre Vergütungssysteme grundlegend umstellen. Nach Informationen aus Regierungskreisen sollen sie eine Frist bis Ende des Jahres erhalten, wie das Blatt berichtete.