Hamburg. Sonderprüfung durch Bankenaufsicht nach Geschäften im Iran. Prognose wird gekappt. 32 Mitarbeiter müssen gehen.

Die Hamburger Varengold Bank ist in schweres Fahrwasser geraten und muss ihre Ergebniserwartungen kappen. Wie das 1995 gegründete Finanzinstitut mit Sitz an der Großen Elbstraße in einer Ad-hoc-Mitteilung den Finanzmärkten bekannt gab, muss es Restrukturierungsmaßnahmen durchführen und Kosten senken, weil die Bank nach eigenen Worten mit einem „erheblichen Ausfall an Provisionserträgen“ rechnet.

Anstatt eines ursprünglich prognostizierten Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 40 bis 50 Millionen Euro für das Gesamtjahr 2023 erwartet sie nun nur noch ein Ergebnis zwischen zehn und 15 Millionen Euro. Noch düsterer sieht es für die Folgejahre aus: Für 2024 bis 2026 erwartet Varengold ein Ergebnisniveau vor Steuern von je fünf bis zehn Millionen Euro. Auch Personal wird abgebaut: 32 von derzeit 145 Mitarbeitern müssen gehen.

Bankenaufsicht: Varengold soll gegen Compliance-Richtlinien verstoßen haben

Auslöser der Probleme ist eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der die Prüfer im Bereich Commercial Banking, genauer gesagt im Zahlungsverkehrsgeschäft, mögliche Compliance-Verstöße gefunden haben wollen. Deshalb hat die BaFin mehrere aufsichtliche Maßnahmen angekündigt. Darüber hinaus sollen der Varengold Bank zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens-und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung auferlegt werden, und die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll als Sonderbeauftragte die Einhaltung der „aufsichtlichen Maßnahmen und Berichtspflichten“ überwachen.

Hintergrund sind offenbar Geschäfte von Bankkunden mit dem Iran, für die die Bank den Zahlungsverkehr abgewickelt hat. Bekanntlich gibt es Sanktionen der EU gegen den Iran. Wie die Bank selbst mitteilte, hat sie mit der Abwicklung von Zahlungen für Transaktionen mit einem Iran-Bezug in einem „rechtlich und politisch schwierigen Bereich agiert“. Zugleich weist sie einen Verstoß gegen die geltenden Sanktionen von sich: „Diese Tätigkeit ist sanktionsrechtlich in Deutschland und der gesamten EU nicht untersagt, sondern insbesondere aus humanitären Gründen geboten, sofern die Zahlungsabwicklung für zugrunde liegende Geschäfte über die Lieferung von Lebensmitteln oder Medizinprodukten in den Iran erfolgt.“ Nichts anderes habe Varengold getan, betont die Bank.

Varengold Bank in Hamburg muss sparen: 32 Mitarbeiter müssen gehen

Sie legt Wert auf die Feststellung, dass es noch keinen rechtskräftigen Verwaltungsakt der BaFin gebe:„Bezüglich des Vorwurfs möglicher Compliance-Verstöße liegt kein rechtsverbindliches Ergebnis vor“, sagte eine Sprecherin. Gleichwohl bereite die Bank präventiv Maßnahmen zu ihrem Schutz vor, um Varengold auf stabilem Fundament zu sichern: „Wir können ja nicht die Prozesse und die vorhandene Kostenstruktur so weiterlaufen lassen, ohne dass wir das Ergebnis der Prüfung kennen.“

Laut Mitteilung habe Varengold „initiale Maßnahmen ergriffen, um die geltend gemachten Defizite zu validieren und den daraus folgenden Risiken von Rechtsverstößen entgegenzuwirken“. Dies umfasse auch das Anstoßen einer eigenen Prüfung der Optimierungserfordernisse im Hinblick auf die bankseitigen Verfahren zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit externer Unterstützung durchgeführt werde.

Betroffen sei ausschließlich das Commercial-Banking-Geschäft, die anderen Geschäftsfelder wie das Marketplace Banking und das Geschäft mit Tagesgeld- und Festgeldkonten sei von den Prüfungen unberührt, betonte die Sprecherin.