Hamburg. Beide Anbieter wollen die Monatskosten von vornherein nicht abbuchen. Auch Selbstzahler sollen entlastet werden.
Die Gaskunden von Hamburg Energie und Lichtblick werden planmäßig im Dezember entlastet, wie eine Nachfrage unserer Zeitung ergab. „Wir werden den Dezember-Abschlag nicht einziehen und haben alle Vorbereitungen dafür getroffen“, sagte ein Sprecher von Hamburg Energie. Ähnlich äußerte sich Lichtblick. Die einmalige Abfederung der hohen Preise beim Gas erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh).
Im Vorfeld hatte es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Befürchtungen gegeben, dass wegen der kurzfristigen Gesetzgebung der Termin nicht von allen Versorgern gehalten werden kann. Auch E.on, das die Grundversorgung mit Gas in Hamburg sicherstellt, setzt die Dezember-Soforthilfe problemlos um. „Bei Kunden mit Lastschrifteinzug buchen wir den Dezember-Abschlag gar nicht erst ab“, sagte ein Firmensprecher.
Gas: Hamburg Energie und Lichtblick verzichten auf Abschlag
Selbstzahler könnten ihre Dezember-Zahlung einmalig aussetzen „Wer weiter zahlt, profitiert gleichermaßen von der Soforthilfe, indem der Betrag dann im Rahmen der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben wird.“ Die Versorger bekommen das Geld, das sie im Dezember nicht einnehmen, nach einem Prüfverfahren von der staatlichen Förderbank KfW.
Die Kosten für den Staat liegen allein bei dieser einmaligen Maßnahme bei rund neun Milliarden Euro. Laut Check24 spart eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh mit dem nicht gezahlten Dezember-Abschlag rund 310 Euro. Bei einem Single mit einem Verbrauch von 5000 kWh sind es 86 Euro.
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Dieser Berechnung liegt ein durchschnittlicher Gaspreis von 18,6 Cent je kWh zugrunde. Im Januar und Februar 2023 müssen sich die Verbraucher dann zunächst wieder auf höhere Gasrechnungen einstellen. Lichtblick und Hamburg Energie hatten bereits zum 1. Januar Preiserhöhungen von bis zu 86 Prozent angekündigt. Ab März 2023 greift dann der Gaspreisdeckel von 12 Cent je kWh für 80 Prozent des Verbrauchs. Der Rest muss zum aktuellen Marktpreis bezahlt werden. Rückwirkend soll diese Regelung nach Plänen der Bundesregierung dann aber bereits ab Januar 2023 greifen.