Hamburg. Die Hamburger Reederei Tui Cruises hat seine Statuten zum Impfschutz für die Mein-Schiff-Flotte angepasst. Was jetzt gilt.

Die Kreuzfahrtindustrie hofft nach zwei katastrophalen Corona-Jahren endlich wieder auf eine gute Saison mit vielen Passagieren, hohen Umsätzen und Gewinnen. Gab es 2020 in Deutschland 112 Anläufe und im Jahr darauf immerhin 326, sind es nun deutlich mehr: Allein in Hamburg mit seinen drei über die Stadt verstreuten Kreuzfahrtterminals sind über 300 Anläufe geplant. In Kiel sind es rund 250, in Warnemünde knapp 150 und in Bremerhaven mehr als 110. Das Geschäft kommt also wieder in Fahrt.

Allerdings verunsichern die unterschiedlichen Vorgaben der Reedereien, was den Zugang zu den Schiffen betrifft, manchen Reisenden. Nun hat Tui Cruises seine Statuten zum Impfschutz für die Mein-Schiff-Flotte angepasst. So ist nicht mehr länger eine Boosterimpfung notwendig, um an Bord zu kommen, diese wird laut einer aktuellen Pressemitteilung lediglich noch empfohlen.

Hamburger Reederei Tui Cruises ändert Corona-Regeln

Bedingung um an Bord gehen zu dürfen ist ein „vollständiger Impfschutz“, schreibt das Unternehmen. Und diesen erklärt Tui Cruises wie folgt: Für den Reiseantritt müsse die zweite Impfung mindestens 14 volle Tage zurückliegen. Und wenn man bisher nur ein Mal geimpft wurde oder genesen ist? Sofern die Covid-App einen vollständigen Impfstatus anzeigt und dieser bis Reiseende gültig ist, sei eine Mitreise möglich, erläutert der Reiseanbieter.

Zusätzlich sind aber auch jetzt noch zwei negative Antigen-Tests vor Abreise erforderlich. Diese Tests müssen alle Gäste ab vier Jahren machen und bezahlen. Zudem macht es Sinn, sich vor der jeweiligen Reise über die genauen Bestimmungen zu informieren. Denn je nach Destination können wieder andere Regeln für Passagiere gelten. So weist Tui Cruises zum Beispiel darauf hin, dass für die Reise der „Mein Schiff Herz“ ab 6. Mai für Israel voraussichtlich ein PCR-Test vor Abreise benötigt wird.