Hamburg. Die Betreiber des Restaurants im Stadtpark rutschen in ein normales Insolvenzverfahren – aber es gibt auch eine gute Nachricht.
Noch vor zwei Wochen gab es gute Nachrichten vom Betreiber des in wirtschaftliche Schieflage geratenen „Landhaus Walter“ im Hamburger Stadtpark. „Wir haben wieder geöffnet“, teilte die Landhaus Walter oHG mit, die sich damals in einem Insolvenzverfahren in Eigenregie befand.
Und PricewaterhouseCoopers Legal mit dem Hamburger Sanierungs- und Restrukturierungsexperten Christian Abel, der die Betreibergesellschaft berät, meldete erste Erfolge. „Mehrere bekannte Hamburger Gastronomen haben bereits indikative Angebote für die Übernahme des ,Landhaus Walter‘ abgegeben“, so Abel.
Landhaus Walter: Das Schutzschirmverfahren reicht nicht
Doch die wirtschaftliche Lage des Traditionslokals mit dem wohl größten Biergarten in der Stadt ist offenbar dramatischer als bislang angenommen: Die Betreibergesellschaft rund um Gründer und Gesellschafter Uwe Mamminga ist aus dem Insolvenzverfahren in Eigenregie, das auch als Schutzschirmverfahren bezeichnet wird, in ein reguläres Insolvenzverfahren gerutscht.
Das geht aus einer aktuellen Mitteilung im Portal Insolvenzbekanntmachungen.de hervor. Der Hamburger Rechtsanwalt Peter Volkmann, der bislang als vorläufiger Sachwalter fungierte, ist nun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Bislang führte der Anwalt die Aufsicht über die Gesellschaft, jetzt hat er die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen.
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Die Entscheidung des Amtsgerichts zum Kult-Lokal
„Das zuständige Amtsgericht hat die Anordnung des Schutzschirmverfahrens über das Vermögen der Landhaus Walter oHG aufgehoben“, erklärte Volkmann auf Abendblatt-Anfrage. Nähere Angaben zu den Hintergründen der Gerichtsentscheidung machte er nicht. Für gewöhnlich kann ein Schutzschirmverfahren eröffnet werden, wenn einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung lediglich droht. Ein normales Insolvenzverfahren findet dann statt, wenn die Firma bereits zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht, weil das Unternehmen überschuldet ist.
Zugleich betonte Volkmann: „Am Ziel des Verfahrens, das Traditionslokal im Stadtpark als Gasthaus mit Biergarten zu erhalten, hat sich dadurch grundsätzlich nichts geändert. Ich befinde mich derzeit in Gesprächen mit allen Beteiligten, insbesondere den Betreibern und der Vermieterin. Das Landhaus Walter wird vorerst weiterhin geöffnet sein.“
In wirtschaftliche Schieflage war das Gastronomie-Unternehmen mit Restaurant, Biergarten und Sälen für Veranstaltungen durch die Folgen der Pandemie geraten. Wegen der monatelangen Lockdowns und des Verbots größerer Veranstaltungen sei der Umsatz zeitweise um bis zu 75 Prozent eingebrochen, so die Betreibergesellschaft.