Bonn/Hamburg. Ex-Geschäftsführer einer Warburg-Tochter hat Schaden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht. Wie die Bank auf das Urteil reagiert.
In dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat das Bonner Landgericht eine weiteres Urteil gefällt. Ein inzwischen 63-Jähriger wurde wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch sagte.
Der einstige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg soll mit den Geschäften, in die er involviert war, für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro gesorgt haben.
Cum-Ex-Skandal: Warburg-Banker hat umfassend gestanden
Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten.
Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, sagte die Gerichtssprecherin (Aktenzeichen 62 KLs 3/20).
Warburg-Bank will das schriftliche Urteil sorgfältig prüfen
Die mündlich verkündete Entscheidung habe „keine unmittelbaren Auswirkungen für die Warburg Bank und ihre Tochtergesellschaft Warburg Invest KAG, da sie nicht am Verfahren beteiligt waren und mögliche wirtschaftliche Folgen durch Schuldbeitritte der Hauptgesellschafter abgesichert sind“, teilte M.M. Warburg auf Abendblatt-Anfrage mit.
- Cum-Ex: Zeuge verwundert über Hamburgs Haltung
- „Cum Ex untergräbt Steuermoral der Bevölkerung“
- Cum-Ex: Weitere Strafanzeigen gegen Hamburger Top-Politiker
Eine sorgfältige Prüfung des Urteils gegen den „vor mehr als zehn Jahren aus der Gesellschaft ausgetretenen Geschäftsführer“ werde nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen.
Im Sommer wurde schon einmal ein früherer Warburg-Mitarbeiter verurteilt
Das Bonner Landgericht und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat. Im ersten großen Strafprozess hatte das Gericht im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt.
Im Juni 2021 war schon einmal ein Ex-Mitarbeiter von M.M. Warburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Eine Vielzahl von weiteren Strafverfahren in diesem Zusammenhang wird deutsche Gerichte noch lange beschäftigen.
Cum-Ex: Schaden für Staat geht in die Milliarden
Bei den „Cum-Ex“-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren.
Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war im Zeitraum 2006 bis 2012.