Hamburg. „Die Hamburger Kollegen hatten ihre eigene Rechtsauffassung zum Thema.“ Das sagte Rolf Möhlenbrock jetzt im Untersuchungsausschuss.
Die Hamburger Finanzbehörden haben nach Angaben des zuständigen Abteilungsleiters im Bundesfinanzministerium 2017 im Fall der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Warburg Bank eine ungewöhnliche Rechtsauffassung vertreten. Auch nach seiner Anweisung, eine drohende Verjährung für eine Rückforderung zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer in Höhe von 43 Millionen Euro zu verhindern, habe die Behörde ihn noch gebeten, die Entscheidung zu überdenken, sagte Rolf Möhlenbrock am Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die Hamburger Kollegen hatten ihre eigene Rechtsauffassung zum Thema Cum-Ex.“
Der Abstand zwischen den Rechtsauffassungen des Ministeriums und der Hamburger Behörde „war so groß, so ungewöhnlich groß, dass wir uns zur Weisung veranlasst sahen“. Dies sei ein ungewöhnlicher Schritt, sagte Möhlenbrock. „Allzu oft passiert das nicht.“ Seit 2010 sei das nur vier- oder fünfmal geschehen.
Cum-Ex: Hamburger wollten keine Rückforderung erheben
Die damalige Ansicht der Hamburger Finanzbehörde, keine Rückforderung zu erheben, da der Warburg Bank Cum-Ex-Geschäfte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten, sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen. Das Gesamtbild der Geschäfte sei eines gewesen, „das stark auf Cum-Ex-Gestaltung hindeutet“.
Das Argument der Hamburger, im Falle einer zu Unrecht erhobenen Rückforderung schadenersatzpflichtig zu werden, „fand ich abwegig“. Den Vorwurf, die Weisung sei eine politische Entscheidung, nannte er „Quatsch“.
Bei Cum-Ex-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete rund um den Dividenden-Stichtag in einem schwer durchschaubaren System und ließen sich dann Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden.
Olaf Scholz hatte sich mit Inhabern der Bank getroffen
Der Untersuchungsausschuss soll den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die Behandlung der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.
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Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Von einer möglichen Einflussnahme durch Scholz oder den damaligen Finanzsenator und heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher habe er keine Kenntnis, sagte Möhlenbrock.