Hamburg. Chef des Kontrollgremiums ist der Ex-Vorstandssprecher der Hamburger Volksbank, Reiner Brüggestrat. Neubesetzung auch im Vorstand.

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg hat einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und bekommt zudem ein neues Vorstandsmitglied. Chef des Kontrollgremiums ist von sofort an der langjährige frühere Vorstandssprecher der Hamburger Volksbank, Reiner Brüggestrat (65), wie das Bankhaus am Montag mitteilte.

Der Posten des Aufsichtsratschefs war neu zu besetzen, nachdem Bernd Thiemann (78) kurz vor dem Jahreswechsel seinen Rücktritt angekündigt hatte. Thiemann war vor zwei Jahren als Vorsitzender eingesprungen, als die Mehrheitsgesellschafter Christian Olearius und Max Warburg ihre Aufsichtsratsposten niedergelegt hatten. "In seiner Zeit als Vorsitzender war er maßgeblich an der Umsetzung der von der BaFin gewünschten Governancestrukturen und des Interessenkonfliktmanagements beteiligt", hieß es Ende 2021. Gemeint ist die Forderung der Finanzaufsichtsbehörde BaFin, die ursprünglich enge Verknüpfung von Eigentümern und operativer Leitung bei der Bank zu entflechten.

Neubesetzung auch im Vorstand der Warburg Bank

Auch im Vorstand der Bank gibt es eine Neubesetzung: Die Marktbereiche der Warburg Bank soll künftig der 48-jährige Stephan Schrameier führen. Er war zuletzt im Vorstand der deutschen Tochter des britischen Geldhauses Standard Chartered. Schrameiers Vorgänger im Warburg-Vorstand, Patrick Tessmann (61), scheidet zum 31. März auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Die operative Führung der Bank liegt außerdem bei Manuela Better, die erst im Sommer als Risikovorständin in die Warburg-Führungsspitze geholt wurde. Warburg teilte weiter mit, der Aufsichtsrat führe "vielversprechende Gespräche", um die Führungsspitze der Bank auszubauen.

Die Warburg Bank ist einer breiteren Öffentlichkeit vor allem im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bekannt. Allerdings hat das Geldhaus immer wieder bekräftigt, dass man bei allen Geschäften gesetzliche Regeln eingehalten habe.

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Bei Cum-Ex-Geschäften verschoben Finanzakteure Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2021 klargestellt, dass es sich dabei nicht nur um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelte, sondern um eine Straftat.