Hamburg. Im Robinson Club auf Fuerteventura gibt es Infizierte unter Gästen und Mitarbeitern. Was in solchen Fällen passiert.

Im Robinson Club Jandia Playa auf Fuerteventura gibt es mehrere Corona-Fälle unter Urlaubern und Mitarbeitern. Die Unsicherheit ist groß, etliche Touristen überlegen, ob sie ihre geplante Reise in den Club lieber absagen, zumal die Inzidenzen in Spanien und auch auf den Kanaren hoch sind. Gleichzeitig ist die zu Tui gehörende Club-Anlage am Strand des Atlantiks kein Einzelfall, denn viele Hotels sind derzeit durch die Pandemie beeinträchtigt.

So schließt das „Hotel Stadt Hamburg“ auf Sylt wegen Infektionen von Mitarbeitern vorübergehend. Auch auf Kreuzfahrtschiffen ist das Virus mit an Bord: Ozeankreuzer der Unternehmen Tui Cruises und Aida Cruises mussten zuletzt wegen Corona-Fällen an Bord ihre Reisen unterbrechen. Zugleich werden immer mehr Länder als Hochrisikogebiete eingestuft. Welche Rechte haben Reisende angesichts dieser Entwicklungen? Wie reagieren Hotels wie der Robinson Club oder Kreuzfahrtanbieter? Was gilt bei Quarantäne? Das Abendblatt beantwortet wichtige Fragen zum Thema

Corona im Robinson Club Jandia Playa – wie ist die Lage vor Ort?

Die Gäste wurden von der Club-Leitung über die Fälle informiert. Über die genaue Zahl der Erkrankten gab es indes keine Angaben. Die Tui berichtete zudem über infizierte Mitarbeiter des Clubs. Im Nachgang werden jetzt bestimmte Regeln verschärft: So sind aktuell statt OP-Masken im Club FFP2-Masken verpflichtend. Die Essenszeiten sind bereits vor einigen Wochen ausgeweitet worden, um Kontakte zu entzerren.

Wie wurden die Corona-Fälle entdeckt?

Am Beispiel des Robinson-Clubs: Geimpfte oder genesene Urlauber verbringen die Zeit in der Regel ohne Test im Hotel, es sei denn, sie wenden sich beispielsweise an den clubeigenen Arzt. Bei Gästen, die Symptome aufweisen oder sich als Ungeimpfte vor dem Rückflug testen lassen müssen, können die Fälle auftreten, die dann zur sofortigen Quarantäne führen. Hoteleigene Ärzte bieten dabei auch PCR-Tests an, sagte Tui-Sprecher Aage Dünhaupt.

Können Gäste kostenlos stornieren?

Bei der Tui, dem größten deutschen Reiseveranstalter, haben Gäste etwa angesichts der Corona-Fälle im Robinson Club keine erweiterten Rechte zur Stornierung. „Für den sicheren Ablauf vor Ort gibt es ja die entsprechenden Hygieneprotokolle“, argumentiert Tui-Sprecher Aage Dünhaupt. Bei FTI gibt es möglicherweise eine Kulanzregelung: „Es kann auch die Umbuchung in ein anderes Hotel in Betracht gezogen werden, wenn es in der ursprünglich gebuchten Unterkunft zu einem gehäuften Auftreten von Corona-Fällen kommen sollte“, heißt es von dem Veranstalter auf Anfrage des Abendblatts.

Wie läuft die Quarantäne ab?

Bei der Tui heißt es, dass die Gäste in speziell ausgewählten Zimmern der jeweiligen Hotels bleiben. Es bestehe „eine räumliche Trennung zum normalen Betrieb“. Die Betreuung gehe dabei über die normale Verpflegung hinaus, sagt Tui-Sprecher Dünhaupt, „es werden auch schon mal Playstations erworben“.

Wer übernimmt die Kosten bei der Quarantäne im Urlaub?

Die verschiedenen Versicherungen. Die Auslandsreisekrankenversicherung oder bei Veranstaltern die jeweiligen Corona-Pakete, wie etwa bei der Tui das Angebot „Tui Protect“. Dieses Paket sichert die Kosten während der Quarantäne und deckt auch die Rückflugkosten bei einer quarantänebedingt verspäteten Rückreise der betroffenen Person.

Wie ist die Lage auf den Kanaren?

Es gibt auf den Kanarischen Inseln aktuell mehr als 60.000 Personen, die mit Covid-19 infiziert sind. Von ihnen allen befinden sich mehr als 500 im Krankenhaus. Davon 65 auf der Intensivstation. Auf Fuerteventura liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei gut 1100.

Gibt es eine Impfpflicht in Hotels und gilt 2G oder 2G plus?

Das kommt auf die Destination an. Bei Tui heißt es, dass die Vorgaben der jeweiligen Behörden beziehungsweise Regierungen umgesetzt würden. Zurzeit gibt es Vorgaben wie 2G plus zum Beispiel für Unterkünfte in vielen deutschen Bundesländern, etwa in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Destinationen wie Thailand, Griechenland, Zypern oder auf den Kapverdischen Inseln, sagte der Tui-Sprecher. Diese Regeln werden in Kürze auch auf weitere Hotels und Regionen ausgedehnt, ergänzte Dünhaupt, der darüber hinaus betont: „Natürlich schaffen wir alle Voraussetzungen für einen sicheren Urlaub, aber genauso sollte man sich dort an die gleichen Regeln wie zu Hause halten. Die Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass der Pauschalreisende diese Eigenverantwortung sehr gut wahrnimmt – deshalb liegen die Inzidenzen im Urlaub ja auch bei unter 1“.

Haben sich die Rechte der Verbraucher im Laufe der Pandemie geändert?

Sie sind eingeschränkt worden. Der Reiserechtler Ernst Führich dämpft Hoffnungen der Urlauber, die ihre Reise wegen des Virus nicht antreten wollen. „Viele Urlauber meinen immer noch, sie könnten ihre in diesem Jahr gebuchten Pauschalreisen wegen der Corona-Pandemie ganz einfach kostenfrei stornieren.“ Aber: „Kostenfrei ist vorbei.“ Das gilt auch bei Hochrisikogebieten. Schließlich müssen Geimpfte und Genesene nach Rückkehr aus einem Hoch­risikogebiet nicht mehr in Quarantäne. Für Familien mit Kindern wird unter Umständen noch kurzfristig eine Umbuchung oder Stornierung gewährt, da viele Kinder noch nicht vollständig geimpft sind und eine Quarantäne nach Rückkehr zu Problemen mit der Schulpflicht führen würde.

Wie werden Familien bevorzugt?

Bei der Tui, aber auch bei anderen Reiseanbietern, wie etwa dem Veranstalter DER, gibt es Erleichterungen: Reisenden mit Kindern bis 17 Jahre bietet DER Touristik gelockerte Stornobedingungen für Reisen in Hochrisikogebiete an: Sie können ihre Reise bis einen Tag vor Abreise kostenfrei umbuchen oder stornieren. Diese Regelung gilt zunächst befristet für Abreisen bis Ende Januar 2022.

Wo liegen neue Hochrisikogebiete?

Luxemburg sowie fast 40 weitere Länder gelten wegen hoher Corona-Infektionszahlen seit diesem Sonntag ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete. Auch Schweden, Australien, die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem Winterurlaubsziel Dubai, Israel und Kenia sind nun unter anderem auf der Risikoliste.

Was gilt dabei für Individualreisende?

Allein die Einstufung als Hochrisiko­gebiet hat keine Auswirkungen für Individualtouristen. Es ergibt sich also kein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft oder Anreise. Anders sähe es allerdings dann aus, wenn ein Beherbergungsverbot für touristische Übernachtungen in einem Land oder einer Region vorliegt. Dann wäre der Aufenthalt für die Gäste unmöglich, und die Unterkunft muss ihnen absagen und das bereits angezahlte Geld zurückzahlen.

Was gilt bei Flügen?

Fluggesellschaften reagieren auf die Sorge der Kunden in der Pandemie und bieten zum Teil erleichterte Bedingungen für die Buchungen an. Bei Ryanair etwa fällt keine Umbuchungsgebühr für Änderungen bis 30. September an, wenn die Flüge zwischen dem 26. Dezember 2021 und 31. Januar 2022 gebucht wurden. Bei Eurowings gelten für Passagiere, die einen bereits gebuchten und planmäßig stattfindenden Flug nicht antreten möchten, zwei Optionen: Zum einen können die Kunden ihren Flug ohne Gebühr beliebig oft umbuchen auf einen neuen Flug im Reisezeitraum bis 29. Oktober 2022. Falls der neue Flug teurer ist, zahlen Eurowings-Passagiere die Preisdifferenz zum alten Flug. Als zweite Option können die Gäste einen sogenannten Voucher über den Wert des gezahlten Flugpreises anfordern. Diese Option gilt für alle Flüge mit Abflugdatum vor dem 31. März 2022.

Was können Kunden tun, die eine Kreuzfahrt aus Sorge vor Corona stornieren möchten?

Die Reedereien haben verschiedene Regelungen. Bei Tui Cruises zum Beispiel gelten weiter für alle Gäste der „Mein Schiff“-Flotte die regulären Umbuchungs- und Stornoregeln, teilte Sprecherin Friederike Grönemeyer mit: Alle Gäste, die den „Pro-Preis“ gebucht haben, könnten ihre Reise einmal kostenlos umbuchen. Das ist bei dieser höchsten von insgesamt drei Preiskategorien des Anbieters bis maximal 50 Tage vor dem jeweiligen Abreisetermin möglich. Aida Cruises weist darauf hin, dass eine einmalige Umbuchung bis 40 Tage vor Reiseantritt kostenfrei möglich ist – aber nur für Reisen, die seit dem 9. Dezember 2021 neu gebucht wurden und bei denen das Schiff bis zum 31. März 2022 ablegt.