Hamburg. Die neue Corona-Regel verunsichert Hamburger Unternehmen. Streit um die Frage: Ist Testen und das Warten auf das Ergebnis Arbeitszeit?

Der Krisenstab tage, die Beratungen liefen noch – das waren typische Reaktionen am Freitag aus Hamburger Unternehmen, wenn sie auf das Thema 3G am Arbeitsplatz angesprochen wurden. Die Verunsicherung in vielen Betrieben ist hoch. Am Donnerstag hatte der Bundestag mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen, dass am Arbeitsplatz künftig die 3G-Regelung gelten soll.

Demnach müssen dort die Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein. Auch Homeoffice muss überall angeboten werden, wo es möglich ist. Am Freitagvormittag stimmte der Bundesrat den Corona-Plänen der wahrscheinlich neuen Ampel-Koalition zu. Aber viele Details der 3G-Regelung im Job waren noch unklar, offenbar war das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt.

3G in Hamburg: Zählt der Corona-Test zur Arbeitszeit?

Selbst beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales war man am Freitagmittag noch dabei, rechtssichere Antworten auf die eine oder andere Frage zu finden – wie zum Beispiel, ob der Test und das Warten auf das Ergebnis am Werkstor oder im Bürogebäude vor Ort Arbeitszeit ist oder nicht. „Wir sind derzeit noch dabei, dies konkret schriftlich für unsere Internetseite zu formulieren“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Abendblatt-Anfrage. Aber aus Sicht des Ministeriums sei die Testung beim Arbeitgeber vor Ort „keine Arbeitszeit“. Diese Position entspricht derjenigen des Arbeitgeberverbandes BDA. „Testen ist keine Arbeitszeit und hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der „Welt“.

Doch diese Einschätzungen teilen die Gewerkschaften nicht. Das dürfte noch Konfliktpotenzial bergen. „Wir gehen davon aus, dass das Arbeitszeit ist“, sagte ein Sprecher der IG Metall Küste. Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) schätzt man dies ebenso ein. „Die Zeit, die Beschäftigte benötigen, um sich im Betrieb testen zu lassen, gilt als Arbeitszeit und ist vom Arbeitgeber wie Arbeitszeit zu vergüten“, heißt es auf der Webseite. Das gelte sowohl für den Test wie die Wartezeit.

Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche anbieten

Ein Unternehmen könne die Zeit fürs Testen selbstverständlich freiwillig als Arbeitszeit werten, sei aber nicht dazu verpflichtet, heißt es vom Bundesarbeitsministerium. Denn schließlich müsse sich der Beschäftigte selbst um ein rechtssicheres Testergebnis kümmern. Eine Testung vor Ort im Betrieb sei ein Entgegenkommen des jeweiligen Unternehmens.

Arbeitgeber seien nur dazu verpflichtet, jedem Beschäftigten, der in den Betrieb kommen muss, zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. Dafür reiche es zum Beispiel aus, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten beide Tests Anfang der Woche aushändige.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Antigentest darf maximal 24 Stunden alt sein

Für die ordentliche Durchführung trage das Unternehmen keine Verantwortung. Im Klartext: Der Beschäftigte müsste dann mit den Stäbchen zu einer offiziellen Teststation gehen, um dort prüfen zu lassen, ob er Corona-positiv ist oder nicht. Die Testung muss laut Bundesarbeitsministerium von „geschultem Personal“ durchgeführt oder beaufsichtigt werden.

Diese fachliche Kompetenz hat auch der Arbeitgeber sicherzustellen, wenn er auf seinem Betriebsgelände Tests durchführen lässt. Folglich kann ein Beschäftigter sich nicht am Werkstor selbst ein Teststäbchen in die Nase schieben, und der nicht geschulte Firmenchef schaut danach auf das Ergebnis und gewährt ihm Eintritt. Ein Antigentest darf übrigens maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48.

„Kommt ein Arbeitnehmer fünfmal in der Woche an seinen Arbeitsplatz und ist weder geimpft noch genesen, so hat er sich für die übrigen drei Tage selber um einen Test an den öffentlichen Zen­tren zu bemühen“, sagt Katharina Thomsen, die Corona-Koordinatorin der Hamburger Handelskammer. Der müsse vor Betreten des Betriebsgeländes vorliegen, also meist in der Freizeit erfolgen, so Thomsen: „Die Arbeitgeber müssen das kontrollieren. Das vergrößert natürlich den Aufwand und erhöht die Kosten“.

Auch die Homeoffice-Pflicht sorgt für Probleme in Hamburg

Auch die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht stelle eine Reihe von Betrieben vor größere Herausforderungen, sagte Thomsen: „Die waren ja alle dabei, ihre Büros für die Mitarbeiter wieder zu öffnen und auch persönliche Meetings anzusetzen. Jetzt müssen sie das wieder zurückdrehen.“

Bei vielen Firmen herrsche Verunsicherung, wie die Gesetze anzuwenden seien. Das merkte auch das Abendblatt bei seiner Umfrage. So wollten sich der Nivea-Hersteller Beiersdorf und das Nestlé-Chocoladenwerk nicht zum Stand der Planungen äußern. Der Maschinenbaukonzern Körber feilte noch an Konzepten für die Umsetzung der 3G-Regelung. Konkretes gab es nicht. Andere Hamburger Firmen sind weiter.

Bei Aurubis gilt die 3G-Regel ab Donnerstag

Bei der Kupferhütte gilt die 3G-Regelung ab dem kommenden Donnerstag für jeden, der aufs Werksgelände will. Bereits zu Wochenbeginn würden die Abläufe getestet. Die Kontrollen erfolgen durch einen Dienstleister – und zwar 24 Stunden lang, weil auf der Peute rund um die Uhr gearbeitet wird. Derzeit werde daran getüftelt, dass Geimpfte und Genesene nach einmaliger Kontrolle mit ihrem Mitarbeiterausweis wieder ungehinderten Zugang zum Werk erhalten.

Ungeimpfte müssen hingegen vor den Eingängen täglich einen negativen Antigentest vorlegen. Er müsse „vor Dienstantritt erfolgt sein, um lange Wartezeiten bei mehrfachen Schichtwechseln zu vermeiden“, sagte eine Sprecherin. Die Werksärzte bieten zudem Impfungen an. In allen Bereichen, in denen es möglich ist, soll wieder mobil gearbeitet werden.

Lufthansa Technik setzt zusätzliches Personal ein

Der Flugzeugdienstleister wird ab nächster Woche zusätzliches Werkschutzpersonal einsetzen, um den Impf- und Genesenen-Status sowie offizielle Testnachweise zu kontrollieren. Die 3G-Pflicht gelte für alle, die auf das Gelände wollen. Zudem werde an einer technischen Lösung gearbeitet, sodass die Mitarbeiterausweise mit Informationen zum Impf- oder Genesenen-Status versehen werden.

So soll das Betreten des Geländes in Fuhlsbüttel, auf dem 8000 Beschäftigte tätig sind, durch elektronisches Auslesen der Daten beschleunigt werden. Neben dem Werkstor werde ein Zelt aufgebaut, in dem Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt werden. Weil dies noch vor den Toren stattfindet, sei das Testen und das Warten auf das Ergebnis keine Arbeitszeit, sagte ein Sprecher. Die zu Hause durchgeführten Selbsttests werden nicht akzeptiert. Ansonsten wird das Homeoffice wieder ausgeweitet. Wer von zu Hause aus arbeiten kann, soll dies ab Montag tun.

HHLA bietet digitale Lösung für Geimpfte

Beim Hafenkonzern verhandeln Betriebsräte und Vorstand derzeit über die Umsetzung. Beschlüsse soll es am Montag geben, so ein Sprecher. Es gibt mehrere Betriebsstätten, deren Abläufe nun überprüft werden müssen.

Neben den drei Containerterminals sind das das Mehrzweckterminal Unikai, das HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum und der Hansaport. Für die Geimpften werde es wohl eine digitale Lösung geben, so der Sprecher. Die betreffenden Mitarbeiter müssten sich einmal mit ihrem Impfzeugnis registrieren lassen. Das würde dann auf den Mitarbeiterausweisen gespeichert.

3G-Regel auf freiwilliger Basis bei Airbus

Beim Flugzeugbauer werden die vollständig Geimpften und Genesenen unter den 14.000 Beschäftigten bereits jetzt auf freiwilliger Basis gebeten, ihren Impf- oder Genesenen-Status ihrer Führungskraft nachzuweisen, sagte ein Sprecher. So könnten Wartezeiten beim Zugang zum Werksgelände wegen der Prüfungen vermieden werden.

Die Geimpften und Genesenen sollen – gemäß den Datenschutzrichtlinien – so erfasst werden, dass eine tägliche Sichtprüfung an den Werkstoren nicht erforderlich ist. Das Vorgehen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werde noch erarbeitet.

Am Flughafen sind die Prozesse noch in der Vorbereitung. Seit Pandemiebeginn gebe es das Angebot an die Beschäftigten, von zu Hause aus zu arbeiten – wenn es die Tätigkeit erlaubt. Eine Sprecherin sagte, die „Home­office-Regelung wurde von den Mitarbeitenden bereits jetzt sehr gut angenommen – in der aktuellen Lage gilt dies noch einmal verstärkt“.

Testläufe bei Otto starten am Montag

Erste Testläufe starten am Montag, von Mittwoch an gilt für alle Beschäftigten auf dem Campus in Bramfeld und in den Service-Centern die 3G-Regelung. Vor jedem Betreten der Büros muss man sich ausweisen. „Ansonsten wird kein Zutritt gewährt“, so ein Sprecher. Die Daten würden nicht gespeichert, auch nicht auf Wunsch der Mitarbeiter.

Wer ungeimpft ist oder sein Impfstatus nicht offenlegen möchte, benötigt für den Zutritt einen aktuellen, negativen und offiziell zertifizierten Corona-Test. Tests vor Ort werden nicht angeboten. Insofern erfolge das Testen auch nicht in der Arbeitszeit. Seit Donnerstag sind die Beschäftigten dringend aufgerufen, möglichst von zu Hause aus zu arbeiten. Zuletzt waren maximal 15 bis 20 Prozent der Belegschaft am Standort, vor allem im Servicebereich wie der Kantine – es ist offen, ob dieses Angebot weitergeführt wird. Dienstreisen sind wie im vergangenen Winter genehmigungspflichtig und sollen möglichst unterbleiben.

3G bei Peter Kölln: Corona-Test zählt nicht zur Arbeitszeit

Der Elmshorner Haferflockenhersteller plant eine Erstprüfung des Gesundheitsstatus am Empfang vorzunehmen. Das Testen und Warten auf das Ergebnis zähle nicht als Arbeitszeit. Die Arbeit aus der eigenen Wohnung wird unterstützt und zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten abgestimmt.

3G am Arbeitsplatz: Helm AG setzt auf Homeoffice

Wer zu Hause arbeiten kann, soll das tun. Homeoffice ist für den weltweit größten unabhängigen Chemiehändler das wichtigste Instrument, um Corona-Ausbrüche zu verhindern. Zudem bietet man allen Beschäftigten – wie vorgeschrieben – zwei Tests pro Woche an. Doch die Helm AG will nach Möglichkeit auch Testungen in der Firma durchführen lassen.

Doch in welchem Umfang diese stattfinden und wer genau die Beschäftigten fachlich korrekt auf Corona testet, lässt eine Sprecherin offen. Man stimme sich noch ab, wohl bis Dienstag sollen alle Details geklärt sein. Bis dahin will man auch entschieden haben, ob die Testung vor Ort als Arbeitszeit gilt. Aber: Wie geht man eigentlich mit Beschäftigten um, die sich einem Test verweigern? Welche Konsequenzen hat dies? Wie muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall reagieren? Offene Fragen – das nächste Krisentreffen ist schon angesetzt.