Hamburg. Rund 70.000 Mitarbeiter im Einzelhandel bekommen rückwirkend eine Gehaltserhöhung. So viel verdient ein Verkäufer künftig.
Verhandelt wurde seit Mai, jetzt steht der Tarifabschluss im Hamburger Einzelhandel. Die 70.000 Beschäftigten bekommen von September an rückwirkend mehr Gehalt. Der entscheidende Durchbruch in dem Tarifkonflikt wurde am Montag erreicht.
Mehrfach hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den vergangenen Monaten zu Warnstreiks aufgerufen. Ende September war in Hessen der Pilotabschluss erzielt worden. Inzwischen haben zahlreiche Länder nachgezogen, darunter in der vergangenen Woche auch Niedersachsen und Bremen.
Tarifabschluss: Lohn steigt um drei Prozent
Nach Angaben der Gewerkschaft steigen die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten, die bis zur Gehaltsgruppe Verkäufer/Verkäuferin im letzten Berufsjahr (2704 Euro in Vollzeit) eingruppiert sind, rückwirkend zum 1. September 2021 um drei Prozent. Für alle Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen gibt es einen Festbetrag in Höhe von 81,12 Euro.
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Ab dem Mai 2022 erhalten alle Beschäftigten des Einzelhandels weitere 1,7 Prozent mehr. Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 1. September in diesem und im darauffolgenden Jahr um 30 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Nicht jeder Verkäufer profitiert von den Tarifverhandlungen
„Es ist der Erfolg der Aktiven und Streikenden aus den Betrieben, dass wir diesen lang andauernden Tarifkonflikt im Einzelhandel nun endlich beenden konnten“, erklärte Hamburger Ver.di-Verhandlungsführerin Heike Lattekamp. Besonders wichtig ist aus Sicht von Ver.di außerdem der Wegfall der von der Arbeitgeberseite gewünschten Branchendifferenzierung im Tarifvertrag.
„Der erkämpfte Abschluss gilt für alle Beschäftigten des Einzelhandels, unabhängig davon, wo sie arbeiten. Erneut konnten wir eine überproportionale Erhöhung für die unteren Entgeltgruppen erreichen. Das ist ein großer Erfolg“, so Lattekamp weiter. Auf eine gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge im Einzelhandel konnte man sich nicht verständigen.