Hamburg. Im November hatten sich Christian Olearius und Max Warburg bereits aus dem Aufsichtsrat des Bankhauses zurückgezogen.

Die beiden Hauptgesellschafter des Hamburger Privatbankhauses M.M. Warburg & CO rücken zumindest formal noch weiter vom Unternehmen weg: Der frühere Bankchef Christian Olearius und Max Warburg „haben sich entschieden, ihre Stimmrechte bis auf Weiteres jeweils an Bevollmächtigte zu übertragen“, sagte ein Sprecher von Olearius und Warburg am Donnerstag dem Abendblatt. Das „wirtschaftliche Eigentum“ bleibe jedoch unverändert bei den beiden Hauptanteilseignern, betonte er gleichzeitig.

Im November hatten sich Olearius und Warburg bereits aus dem Aufsichtsrat des Bankhauses zurückgezogen. Hintergrund sind Ermittlungen im Zuge des Vorwurfs der Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Aktiengeschäfte. Nachdem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin den beiden Haupteignern der Bank „aufgrund von aus Sicht der Gesellschafter unberechtigten Vorwürfen“ mit dem Entzug der Stimmrechte gedroht habe, hätten sich Olearius und Warburg zur Übertragung dieser Rechte entschieden, sagte der Sprecher.

Bank bestreitet den Vorwurf der Steuerhinterziehung

„Die Bevollmächtigten sind unabhängig, nicht weisungsgebunden und haben zugesagt, die Stimmrechte im besten Sinne der Bank auszuüben“, hieß es weiter vonseiten des Geldhauses. Die Gesellschafter wollten damit „weiteren Schaden, der durch eine langwierige Auseinandersetzung entstehen könnte, von der Bank abwenden und Freiraum für ihr weiteres Vorgehen erhalten.“

Wissenswertes über die Warburg Bank:

  • Die M.M. Warburg & Co ist eine unabhängige Hamburger Privatbank, die in Deutschland und der Schweiz vertreten ist
  • Sie wurde bereits im Jahr 1798 gegründet
  • Das Bankhaus ist familiengeführt und mittelständisch geprägt
  • Die Warburg Bank steht derzeit unter Druck wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei umstrittenen Aktientransaktionen
  • Durch Cum-Ex-Geschäfte soll sich die Bank 47 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt verschafft haben

Am Ende eines ersten Cum-Ex-Prozesses in Deutschland wies das Landgericht Bonn im März M.M. Warburg an, 176 Millionen Euro Steuerschulden zu zahlen. Die Bank hat gegen das Urteil Revision eingelegt und bestreitet den Vorwurf der Steuerhinterziehung.