Hamburg. Geldhaus soll 176 Millionen Euro zahlen. Allein in Deutschland soll der Steuerschaden mehr als 30 Milliarden Euro betragen.

Das Privatbankhaus M.M. Warburg CO will im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften „in wenigen Tagen“ dem Hamburger Finanzamt für Großunternehmen rund 50 Millionen Euro zahlen. Nach Angaben der Bank handelt es sich dabei um den Betrag aus den Steuerbescheiden für die Jahre 2010 und 2011.

Am Mittwoch war vor dem Land­gericht Bonn der erste Cum-Ex-Straf­prozess zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte zwei britische Aktienhändler wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie von einem Jahr. Einer der beiden Verurteilten muss zudem Steuerschulden von rund 14 Millionen Euro zurückzahlen. M.M. Warburg war in die Geschäfte involviert.

Unternehmen will Revision einlegen

„Eine Feststellung zu strafbaren Handlungen der Warburg Gruppe oder ihrer Vertreter hat das Gericht nicht getroffen“, stellt das Hamburger Bankhaus jedoch klar. Das Unternehmen wurde in dem Verfahren als „Nebenbeteiligter“ geführt, gegen den das Gericht die Einziehung von sogenannten Taterträgen anordnen kann, auch wenn er nicht Täter war. Dem Spruch des Gerichts zufolge soll die Bank gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen.

Wie ein Unternehmenssprecher dem Abendblatt sagte, gilt es als sicher, dass man Revision gegen die Einziehung einlegt. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber entscheiden. Solange das am Mittwoch ergangene Urteil nicht rechtskräftig ist, kann auch die Einziehung nicht erfolgen. Dennoch seien die finanziellen Risiken aus der Anordnung „durch Rückstellungen in voller Höhe abgesichert“.

Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank

Aus der Sicht von M.M. Warburg hat das Landgericht Bonn „die Chance zu einer vollständigen Aufklärung der ,Cum-Ex-Maschine‘ vertan“ – unter anderem deshalb, weil in dem Urteil die Rolle der inländischen Depotbanken bei den Geschäften nicht berücksichtigt worden sei. Dies war bei den Transaktionen, in die die Warburg-Gruppe verwickelt war, die Deutsche Bank.

Bereits im Dezember 2018 hat M.M. Warburg eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank eingereicht. Denn diese habe offenbar trotz der gesetz­lichen Verpflichtung keine Kapitalertragsteuer abgeführt und damit pflichtwidrig gehandelt. Für dieses Fehlverhalten müsse M.M.Warburg nicht einstehen. Das sieht die Deutsche Bank ganz anders. Sie hält die Klage für unbegründet. Die von Warburg erhobenen Vorwürfe zielten nur darauf ab, „die eigenen unrechtmäßigen Cum-Ex-Transaktionen nachträglich zu legitimieren“, hieß es dazu von der Deutschen Bank.

Steuerschaden von mehr als 30 Milliarden Euro

Bei den fraglichen Geschäften geht es um das Hin- und Herschieben von Aktien mit (lateinisch „cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag, wobei mehrere Akteure im In- und Ausland beteiligt sind. Das führte dazu, dass Finanzämter eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf die Dividenden mehrfach erstatteten. Allein in Deutschland soll der Steuerschaden mehr als 30 Milliarden Euro betragen.

Bislang hatten Gerichte zwar solche Geschäfte bereits als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war bis zum Urteil vom Mittwoch noch nicht gerichtlich geklärt. Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung „Finanzwende“, begrüßte das Urteil: „Die Entscheidung ist ein Schlag gegen alle, die Cum-Ex-Geschäfte stets verharmlost haben, gerade auch die Warburg Bank.“