Hamburg. Dem Geldinstitut drohen Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe – wegen illegaler Dividendengeschäfte.
An schönen Worten von Stärke, Unabhängigkeit, maßgeschneiderten Leistungen für Kunden und sozialer Verantwortung fehlt es in der Imagebroschüre des Hamburger Bankhauses M.M. Warburg & CO nicht.
Das Heft der 1798 gegründeten Privatbank reicht allerdings nur bis zum Jahr 2017. Das ist möglicherweise kein Zufall. Denn in den Folgejahren lief es eher weniger gut für die Bank; immer stärker geriet sie in den Fokus der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften, die inzwischen als illegal und kriminell bewertet werden und an denen mehr als 100 Banken weltweit beteiligt waren.
Cum-Ex-Geschäfte: „Der größte Steuerraub in der Nachkriegsgeschichte"
Dabei geht es um blitzschnelle Aktienkäufe und -verkäufe rund um den Zahltag der Dividende, im Fachjargon auch Dividendenstripping genannt. Im Ergebnis erhielten die Geldinstitute Steuergutschriften, die ihnen aber nicht zustanden.
„Das ist in etwa so, als wenn Vater und Mutter beide separat Kindergeld für ein Kind beantragen und kassieren“, sagt Gerhard Schick, der sich als ehemaliger Grünen-Abgeordneter im Bundestag für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals eingesetzt hatte. „Es ist der größte Steuerraub in der Nachkriegsgeschichte mit einem Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro für den Staat.“ Fünf Milliarden Euro davon sind jetzt im Visier der Behörden.
2016 standen die Ermittler bei Warburg vor der Tür
Und mittendrin ist die Warburg Bank: Im Frühjahr 2018 durchsuchen mehr als 50 Fahnder deren Büroräume und auch die Privatwohnungen von Gesellschaftern nach belastenden Unterlagen aus den Cum-Ex-Geschäften. Bereits 2016 hatten Ermittler die Hamburger Traditionsbank durchkämmt. Damals wie heute versichert die Bank: „M.M. Warburg & CO hat sich nie Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten oder anrechnen lassen.“
2019 dann ein nächster großer Einschnitt. Die Bank tauscht die Führung des Aufsichtsrats aus, offenbar auf Druck der Bankenaufsicht BaFin. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Christian Olearius, selbst viele Jahre lang Chef der Bank, und sein Stellvertreter Max Warburg scheiden aus dem Gremium aus. Das Geldhaus begründet diese Personalien mit einem Generationswechsel und intoniert die Meldung wie einen Rückzug in den Ruhestand aus Altersgründen. Olearius ist 77, Warburg 71 Jahre alt.
Warburg beteuert, dass illegale Aktiengeschäfte nicht beabsichtigt waren
Seit Jahren wird gegen Verantwortliche der Privatbank wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Doch erst ein Strafprozess vor dem Landgericht Bonn gegen zwei frühere britische Aktienhändler einer anderen Bank wegen Steuerhinterziehung brachte Bewegung in die Sache. Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2006 bis 2011 mit Dividendenstripping einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht zu haben.
Nachdem auch Warburg in dem Prozess belastet worden war, änderte die Hamburger Bank ihre Strategie. Statt dürrer öffentlicher Erklärungen zur Unschuld des Instituts durch den Banksprecher gab es erstmals öffentlich eine umfassende Erklärung der Anwälte. Der Tenor: Warburg habe „auf keinen Fall Vorteile aus Aktienhandelsgeschäften ziehen wollen“, wie Anwalt Christian Jehke sagte.
Struktur und Umfang der Geschäfte sei den Handelnden erst durch den Prozess bewusst geworden. Gleichzeitig beharrt die Bank darauf, dass es nie beabsichtigt war, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder zu fördern. Die Bereitschaft zu Zahlungen würde zudem kein Schuldeingeständnis darstellen, so ein Banksprecher.
Warburg droht die Einziehung von bis zu 278 Millionen Euro
In dem Prozess ist die Warburg-Gruppe nicht angeklagt, aber im Verfahren als sogenannte Einziehungsbeteiligte involviert. Der Richter kann deshalb wegen eines erst 2017 neu gefassten Paragrafen im Strafgesetzbuch eine Einziehung von Gewinnen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften anordnen. Denn Straftaten, so argumentiert der Vorsitzende Richter Roland Zickler, sollen sich für niemanden lohnen. Er meint damit nicht nur die angeklagten Täter, sondern auch Beteiligte an ihren Geschäften wie etwa Warburg.
Richter Zickler lässt keinen Zweifel daran, was er von diesen Geschäften hält: „In der hier angeklagten Konstellation sind sie strafbar.“ Es sei zum kollektiven Griff in die Staatskasse gekommen. Warburg droht die Einziehung von bis zu 278 Millionen Euro. Mittlerweile stehen die Hauptgesellschafter Max Olearius und Max Warburg sogar mit ihrem Privatvermögen dafür ein. Das Geldinstitut hat lediglich Rückstellungen in Höhe von 50 Millionen Euro gebildet. Und allein der Fondsgesellschaft Warburg Invest droht die Einziehung von 109 Millionen Euro, ein Mehrfaches des Eigenkapitals der Gesellschaft.
Verfolgte die Warburg-Bank eine Doppelstrategie?
Lange Zeit sah es so aus, als ob Warburg eine Doppelstrategie verfolge: Zugeständnisse gegenüber einem sehr entschiedenen Richter und gleichzeitig der Versuch, das Verfahren ins Leere laufen zu lassen. „Unsere Mandantin führt bereits seit Längerem Gespräche mit den zuständigen Finanzbehörden, die zum Ziel haben, dass alle mit diesen Geschäften erzielten Gewinne unverzüglich an den Fiskus ausgekehrt werden“, sagte Warburg-Anwalt Christian Jehke Anfang Dezember.
Auf diesen Stand verweist ein Sprecher der Bank noch im Februar. Auch das Gericht habe eine solche Einigung akzeptiert. „Wenn die Forderungen erfüllt sind, kann keine Einziehung mehr angeordnet werden“, sagt Gerichtssprecher Tobias Gülich. Nach einem Medienbericht wurde aber eine solche Einigung von Beamten des Bundesfinanzministeriums, dessen Zustimmung benötigt würde, im November 2019 bereits abgelehnt.
Wissenswertes über die Warburg Bank:
- Die M.M. Warburg & Co ist eine unabhängige Hamburger Privatbank, die in Deutschland und der Schweiz vertreten ist
- Sie wurde bereits im Jahr 1798 gegründet
- Das Bankhaus ist familiengeführt und mittelständisch geprägt
- Die Warburg Bank steht derzeit unter Druck wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei umstrittenen Aktientransaktionen
- Durch Cum-Ex-Geschäfte soll sich die Bank 47 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt verschafft haben
Weil die Finanzbehörde nichts unternahm, verjährte die Rückforderung
Denn Kapitalertragsteuern sind Bundessteuern. Nachdem die Finanzbehörde der Hansestadt auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Bank verzichtet haben soll, wie das ARD-Magazin „Panorama“ und „Die Zeit“ berichteten, wird es eine Verhandlungslösung mit der Finanzbehörde ohnehin nicht mehr geben.Die Rückforderung verjährte, weil die Finanzbehörde nichts unternahm.
„Hamburg hat ein massives Cum-Ex-Problem. Die Hamburger Regierung hat offenbar wiederholt die Interessen einer Bank vor die Interessen der Gesellschaft gestellt“, sagt Gerhard Schick, der für die Grünen Mitglied im Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex-Geschäften war und jetzt Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende ist. Dadurch könnten Millionen Euro für den Haushalt verloren sein. „Auch wenn Christian Olearius ein großer Mäzen der Stadt ist, wäre der in den Berichten skizzierte Umgang mit der Warburg Bank ein Skandal“, sagt Schick. „Wiederholt hat man der Bank offenbar die Hand gereicht, dabei hat das Agieren von Warburg den Bürgern geschadet.“
46 Millionen Euro Kapitalertragsteuer: Privatbank kämpft gegen Deutsche Bank
Gleichzeitig erinnert Schick daran, dass Hamburg 2018 beinahe eine weitere Steuerschuld des Bankhauses Warburg in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften hätte verjähren lassen, wenn sich nicht das Bundesfinanzministerium eingeschaltet hätte. Es geht um 46 Millionen Euro (ohne Zinsen).
Die Warburg Bank hat gegen diese Nachforderung Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Exakt in dieser Sache kämpft die Privatbank auch gegen die Deutsche Bank. Gegen das Institut reichte Warburg bereits im Dezember 2018 Klage beim Landgericht Frankfurt ein, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Eine Verhandlung hat es noch nicht gegeben. Es geht um eben jene 46 Millionen Euro an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, die die Finanzverwaltung von Warburg zurückfordert. Die Privatbank wirft der Deutschen Bank – sie war als Depotbank in die Cum-Ex-Geschäfte von Warburg verwickelt – vor, offenbar keine Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben. Aus Sicht von Warburg wäre sie dazu verpflichtet gewesen.
Die Deutsche Bank weist die Vorwürfe scharf zurück
Die Deutsche Bank sieht das ganz anders und kontert Warburg. „Die Vorwürfe an die Adresse der Deutschen Bank zielen darauf ab, die eigenen unrechtmäßigen Cum-Ex-Transaktionen nachträglich zu legitimieren und den unrechtmäßigen Steuervorteil durch die Hintertür zu erlangen, nämlich von der Depotbank“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank. Nach Medienberichten soll auch bei der Deutschen Bank gegen bis zu 70 heutige und frühere Beschäftigte im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt werden.
Nachdem eine Verhandlungslösung mit dem Fiskus offenbar vom Tisch ist, gehen Warburgs Anwälte in dem Bonner Strafverfahren wieder in die Offensive und stellten seit Anfang Februar neun Beweisanträge. Über ihre Zulassung muss das Gericht noch entscheiden. Selbst wenn sie abgelehnt würden, könnten sie bei einer Revision noch hilfreich sein, wenn das Gericht Fehler bei der Ablehnung gemacht haben sollte.
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Warburg müsste Geld nicht sofort zahlen
Ein Punkt dabei ist die Verjährung von Forderungen, die Anwalt Jehke zumindest für die Jahre 2007, 2008 und 2009 geltend macht, weil das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg bis heute keine „zahlungsverjährungsunterbrechende Maßnahmen“ einleitete. Die Vorsteherin des Finanzamtes für Großunternehmen soll das bezeugen, fordert der Anwalt. Und was verjährt ist, kann auch nicht mehr vom Gericht eingezogen werden. Die Strategie: Die hohen dreistelligen Millionenforderungen herunterrechnen. „Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass die Steuerforderungen verjährt sind“, sagt dagegen Gerichtssprecher Gülich.
Noch ist die Beweisaufnahme im Prozess nicht abgeschlossen. Ob und wie viel die Bankiers Olearius und Warburg womöglich aus ihrer Privatschatulle zahlen müssen, ist weiterhin offen. Mehr als den Charakter einer Bürgschaft hätte das Urteil zunächst aber ohnehin nicht. Denn eine Revision beim Bundesgerichtshof seitens der Bank wäre möglich. Das Geld müsste also nicht sofort gezahlt werden. Eine Botschaft, die man bei Warburg mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen dürfte.