Hamburg. Immer mehr Hamburger Firmen schicken Beschäftigte nach Hause. Wie man sich verhalten sollte und die finanziellen Folgen.

Für die Arbeitsagentur Hamburg gibt es derzeit nur ein Thema: Kurzarbeit. Der Informationsbedarf der Unternehmen ist enorm, die Telefonkapazitäten reichen immer noch nicht aus. Wahrscheinlich werden mehrere Hunderttausend Arbeitnehmer in der Hansestadt in den nächsten Monaten Kurzarbeitergeld beziehen. Denn durch die Coronakrise sind die meisten Geschäfte geschlossen, ebenso Freizeiteinrichtungen. Unterbrochene Lieferketten sorgen für Produktionsstillstände oder die Produktion wird ganz eingestellt wie in der Automobilindustrie. Wie kommen Firmen schnell an Kurzarbeitergeld? Was sind die Vorteile der neuen Kurzarbeiterreglung? Wie hoch sind die Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Hamburger Firmen haben schon Anträge gestellt? „Bis zum Donnerstag hatten wir schon 1300 Anzeigen von Unternehmen zu Kurzarbeit und jeden Tag kommen etwa 300 weitere hinzu“, sagt Sönke Fock, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit. Wie viele Arbeitnehmer betroffen sind, kann er nicht sagen. „Aber wir merken, dass bis auf wenige Ausnahmen wie der Lebensmitteleinzelhandel alle Branchen die Regelung nutzen wollen. „Es gibt auch kaum Beschränkungen auf Teile der Belegschaft sondern es wird für alle Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragt und das nicht zeitlich befristet, sondern bis auf weiteres“, sagt Fock.

Was sind die Vorteile der neuen Kurzarbeiter-Regelung? Bei dem Unternehmen muss es eigentlich zu einem wesentlichen Arbeitsausfall kommen. Bisher musste ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein, mit der neuen Regelung sind es nur noch zehn Prozent. Der Entgeltausfall der Arbeitnehmer durch Auftragsmangel muss mindestens zehn Prozent betragen. Die Arbeitsagentur übernimmt komplett die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden. Ein Aufbau von Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto ist – auch wenn das tariflich vereinbart wurde – nicht erforderlich. Damit kann Kurzarbeitergeld wesentlich leichter als bisher in Anspruch genommen werden.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld maximal gezahlt werden? Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld maximal für zwölf Monate. Bei einer angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt kann die maximale Dauer auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden.

Wer kann Kurzarbeit beantragen? Das muss durch die Unternehmen geschehen. Zunächst muss die beabsichtigte Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angezeigt werden. Viele Hamburger Unternehmen wollen das derzeit telefonisch tun. Doch die Leitungen sind überlastet. Es ist aber auch möglich unter www.arbeitsagentur.de die Anzeige zur Kurzarbeit online zu stellen. Das Unternehmen muss sich dafür einmalig registrieren. Auch können Formulare für die Kurzarbeit ausgedruckt und per Post an die Arbeitsagentur geschickt werden. Die Arbeitsagentur arbeitet mit der Steuerberaterkammer Hamburg zusammen, denn es sind bei kleineren Unternehmen die Steuerberater die Buchhaltung und Lohnabrechnung machen.

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    Wie lange dauert die Prüfung des Antrages auf Kurzarbeit? Wenn alle Unterlagen vorliegen erfolgt die Genehmigung von Kurzarbeitergeld in wenigen Tagen, verspricht die Arbeitsagentur.

    Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus? Das Verfahren der Lohn- und Gehaltsüberweisung wird durch Kurzarbeit nicht verändert. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Lohn und das Kurzarbeitergeld an seine Mitarbeiter aus. Die Arbeitsagentur erstattet dem Betrieb dann das verauslagte Kurzarbeitergeld. „Der Arbeitgeber beantragt monatlich nachträglich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für die tatsächliche Ausfallzeit und die betroffenen Arbeitnehmer“, sagt Fock.

    Coronavirus: So können Sie sich vor Ansteckung schützen

    • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch, das Sie danach wegwerfen. Ist keins griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. Danach: Händewaschen
    • Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen
    • Das Gesicht nicht mit den Händen berühren, weil die Erreger des Coronavirus über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen können
    • Ein bis zwei Meter Abstand zu Menschen halten, die Infektionssymptome zeigen
    • Schutzmasken und Desinfektionsmittel sind überflüssig – sie können sogar umgekehrt zu Nachlässigkeit in wichtigeren Bereichen führen

    Was bedeutet das finanziell für den Arbeitnehmer? Kurzarbeitergeld berechnet sich aus dem Nettoentgelt. Es beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, liegt das Kurzarbeitergeld bei 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Ein Single, der monatlich 2200 Euro brutto verdient und vollständig in Kurzarbeit geht, bekommt noch 911 Euro überwiesen. Vorher waren es bei Vollzeitarbeit aber 1530 Euro. In der Haushaltskasse fehlen also monatlich rund 600 Euro. Einem Familienvater (zwei Kinder, Steuerklasse III) mit einem Bruttoverdienst von 4200 Euro, der zur Hälfte in Kurzarbeit ist, fehlen monatlich rund 440 Euro.

    Er bekommt mit 50 Prozent Kurzarbeit monatlich noch 2511 Euro überwiesen. Vor der Coronakrise waren es 2954 Euro. Gibt es auch für ihn gar nichts mehr zu tun, bekäme er nur noch 1959 Euro monatlich. Angesichts dieser dramatischen finanziellen Einbußen fordert die IG Metall Region Hamburg bereits eine Aufstockung für von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte. Von einem Tag auf den anderen auf bis zu 40 Prozent des Einkommens zu verzichten, hätte dramatische Folgen für die Beschäftigten und ihre Familien, sagte Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. „Wir müssen eine soziale Schieflage verhindern.“ Die IG Metall Region Hamburg fordert deshalb Arbeitgeber und Politik zu einem sozialpartnerschaftlichen Handeln auf.

    Was ist, wenn ich nach der Kurzarbeit doch arbeitslos werde? Weil das Kurzarbeitergeld letztlich dem Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes dient, wird es nicht auf einen möglichen späteren Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet. Das spätere Arbeitslosengeld wird also auf der Grundlage seines eigentlichen Bruttoeinkommens aus der Zeit vor der Kurzarbeit berechnet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld reduziert die Dauer eines späteren Arbeitslosengeldes nicht.

    Was gilt für Selbstständige? Selbstständige können nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld kommen, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.

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    Welche steuerlichen Auswirkungen hat Kurzarbeitergeld? „Es gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen und ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine. Das ist eine komplizierte Regelung, die sich aber – rein steuerlich – negativ auf den von Kurzarbeit Betroffenen auswirkt. Fakt ist: Der Arbeitnehmer zahlt einen höheren Steuersatz auf die von ihm erzielten regulären Einnahmen (also ohne Kurzarbeitergeld), als er es ohne Progressionsvorbehalt tun müsste. Die Problematik wird an folgendem Beispiel deutlich: Bekommt eine Arbeitnehmer von seinem Unternehmen einen regulären Bruttolohn von 27.000 Euro im laufenden Jahr überwiesen und zusätzlich 13.000 Euro Kurzarbeitergeld, dann hat er am Ende eine höhere Steuerlast zu schultern als ein Beschäftigter, der regulär 40.000 Euro Bruttolohn erhält und während der Coronakrise nicht von Kurzarbeit betroffen ist.