Hamburg. Die Briefe sind nicht an die zuständigen Geschäftsführer adressiert. Kammerpräses André Mücke berät mit Präsidium darüber.
Da staunte der Sachbearbeiter eines mittelständischen Betriebes in der Hamburger Innenstadt nicht schlecht, als ihm vor drei Tagen ein merkwürdiger Brief von der Handelskammer auf den Tisch fiel. „Persönlich/ Vertraulich: Ihre Wahlunterlagen!“ stand in dicken Lettern auf rotem Grund auf dem Umschlag.
Neugierig öffnete er den Brief und stellte fest, dass es sich um die Unterlagen mit Zugangsdaten für die derzeit laufenden Wahlen zum Plenum der Handelskammer handelten. „Aber das darf doch nur der Chef wählen, wieso landet der Brief bei mir?“, fragte sich der Angestellte. Die Lösung fand sich schnell: Die Handelskammer hatte den Brief an das Unternehmen adressiert, aber nicht dazugeschrieben, wen sie mit „persönlich/ vertraulich“ meint, nämlich die Geschäftsleitung.
Wahlunterlagen müssen an Geschäftsführer adressiert sein
Deshalb gibt es derzeit Unruhe in einigen größeren Unternehmen, die eine eigene Poststelle haben. Deren Mitarbeiter wissen häufig nicht, dass die Wahlunterlagen, die die Handelskammer in diesen Tagen verschickt, nur an die Geschäftsführung gehen dürfen. Denn nur zeichnungsberechtigte Mitarbeiter der Firma dürfen an den Kammerwahlen teilnehmen – vom Prokuristen aufwärts.
„Wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Wahlunterlagen an die zuständigen Geschäftsführer adressiert werden“, sagt Kai Elmendorf. Er war Vorsitzender der Wahlkommission in der Handelskammer, die die neue Wahlordnung erstellt hat. „Dass es jetzt solche Probleme gibt, damit habe ich nicht gerechnet.“
Wahlausschuss der Kammer verteidigt sich
Für den Ablauf der Wahl sei aber der Wahlausschuss verantwortlich“, sagte Elmendorf. So sieht es auch der amtierende Kammerpräses André Mücke. Er will sich zu dem Vorgang nicht konkret äußern und verweist auf den Wahlausschuss. „Ich werde das Problem aber im Präsidium zur Sprache bringen. Möglicherweise müssen wir es auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Plenums im Februar bringen.“
Der Wahlausschuss der Kammer rechtfertigt sein Vorgehen, beim Versand der Wahlunterlagen nicht explizit die Firmenleitungen angeschrieben zu haben. Die Wahlunterlagen würden in einem Umschlag mit dem fetten Aufdruck „Persönlich/Vertraulich“, dem Handelskammer-Logo und dem Wahllogo verschickt. Die zusätzliche Formulierung „An die Geschäftsleitung“ bringe dagegen nichts, sagte eine Sprecherin.
Strafanzeige wegen Hackerangriffs
„Heutzutage sind viele Werbebriefe mit diesem Zusatz versehen, das hat sich abgenutzt.“ 95 Prozent der Kammermitglieder – und das sind annähernd 170.000 – seien Einzelunternehmer oder hätten weniger als zehn Beschäftigte. „Dort stellt sich die Poststellenfrage schon gar nicht. Und von den größeren Unternehmen haben wir keine Beschwerden. Von den Firmen, die mit uns Kontakt hatten, wissen wir, dass dort die Briefe gut angekommen sind“, so die Kammer-Sprecherin.
Unterdessen kündigte die Handelskammer an, dass sie Strafanzeige wegen eines Hackerangriffs auf die Online- Wahlseite stellen will: „Wir machen das sobald wir den Sachverhalt für die Strafverfolgungsbehörden vollständig dokumentiert haben“, sagte eine Sprecherin. Am Mittwoch war die Wahlseite der Kammer über mehrere Stunden durch einen Angriff von außen blockiert worden. Zugriff auf sensible Daten sollen die Hacker nicht bekommen haben.