Hamburg. Rekord des Vorjahres schon jetzt übertroffen. Über dem Hamburger Flughafen verdoppelt sich die Zahl der Vorfälle.
Bei An- und Abflug des Hamburger Flughafens haben Piloten in diesem Jahr schon mehr Drohnen gesichtet als im gesamten Vorjahr. Die Zahl der beobachteten Drohnen am Helmut-Schmidt-Airport hat sich bis einschließlich 12. August auf acht verdoppelt, teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) der Deutschen Presse-Agentur mit. 2017 waren es im Gesamtjahr vier. Bundesweit sind 2018 bislang 100 dieser Flugobjekte entdeckt worden, im gesamten Vorjahr waren es 88. „Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge“, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.
Die meisten Vorfälle wurden in Frankfurt mit 20 (Vorjahr: 15) gezählt. Vor dem Helmut-Schmidt-Flughafen liegen nur noch München mit 12 (7) und Berlin-Tegel mit 9 (11). Drohnenpiloten müssen an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannten Flugobjekte mit Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkehr. Direkt über „sensiblen Zonen“ wie Flughäfen sind Drohnenflüge laut Verordnung verboten. Drohnen sind nicht auf dem Radar zu sehen, die DFS erhält ihre Angaben von Flugzeug-Piloten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München fast mit einem Quadrocopter zusammengestoßen.
Verschärfte Regeln
Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug: Ab einem gewissen Gewicht müssen sie gekennzeichnet sein, manche brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, benötigt ihr Pilot einen „Drohnen-Führerschein“. Fotografen nutzen solche Modelle für Luftaufnahmen, Versandunternehmen testen Paketlieferungen damit.
150 „Drohnen-Führerscheine“ habe man bislang ausgestellt, sagte Christoph Pfaff von der Hamburger Luftprofile GmbH, einer lizenzierten Ausbildungsstätte. „Die Multimedia-Szene ist jetzt mit Führerscheinen ausgerüstet.“ Etliche Anmeldungen erhalte er derzeit aus den Bereichen Forschung und Entwicklung. Die Nachfrage sei schwankend, berichtete Pfaff. „Im Mai hatten wir keine Schulungen“, im Herbst/Winter seien sie stärker gebucht gewesen. Für den Privatgebrauch ausgelegte Drohnen sind in der Regel leichter, deren Hobby-Piloten brauchen keinen Führerschein. Jedoch muss jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, mit dem Namensschild des Besitzers versehen sein.
Bußgelder oder strafrechtliche Verfolgung
Wer gegen die Drohnenverordnung verstößt, muss mit Bußgeldern oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen. So brachte eine auf dem Hamburger Messeturm gelandete Drohne ihrem Piloten eine Geldbuße von 400 Euro ein, hinzu kamen die Bergungskosten. 2017 wurden bei der Hamburger Polizei 43 Verstöße gegen die Drohnen-Verordnung registriert. Für das erste Halbjahr 2018 waren es 13. Zu gravierenden Verstößen sei es nicht gekommen, hieß es.
Fast über dem gesamten Hamburger Stadtgebiet dürfen Drohnen nur bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund oder Wasser aufsteigen. Wer noch höher hinaus will oder ein Fluggerät mit mehr als fünf Kilo Gewicht steuert, benötigt eine kostenpflichtige Sondererlaubnis. Außerdem müssen Regelungen unter anderem zur Sichtweite, zum Flugwetter und zu Abständen beispielsweise zu Schiffen auf der Elbe und und über Land laufende Hochspannungsleitungen beachtet werden. Verboten ist der Drohnenflug über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Autobahnen, Gefängnissen, militärischen Objekten, Behörden, Wohngrundstücken und über Konsulaten.