Fahrkarten-Erstattung, Schönes-Wochenende-Ticket, Infos im Internet: Was man als Bahnfahrer jetzt wissen muss.

Hamburg/Frankfurt/Main. Geduldsprobe für Zehntausende Bahnkunden am Sonnabend: Zwischen 6 und 9 Uhr wird bundesweit gestreikt. Das kündigte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Freitag an. Sie rief ihre Mitglieder im Regional- und Fernverkehr sowie bei der S-Bahn Hamburg und Berlin und im Güterverkehr dazu auf, für diese drei Stunden die Arbeit niederzulegen. Einfach hinnehmen müssen Fahrgäste ihr Pech aber nicht. Hier sind die wichtigsten Regeln für Entschädigungen.

Erstattung der Fahrkarte: Die Deutsche Bahn bietet den betroffenen Fahrgästen an, dass sie ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen können. Möglich ist das zum Beispiel in den DB Reisezentren.

Zeitkarten: Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet.

Nutzung des nächsten Zuges: Fahrgäste, die wegen des Streiks nicht wie geplant mit ihrem gebuchten Zug fahren können, dürfen den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. Bei zuggebundenen Angeboten, wie den Sparpreis-Tickets, werde dann auch die Zugbindung aufgehoben, hieß es von der Bahn. Ausgenommen seien manche regionale Angebote wie das Schöne-Wochenende-, das Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Tickets, sowie reservierungspflichtige Züge.

Geld zurück: Laut Gesetz bekommen Fahrgäste einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich der Zug um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn könne auch bei einem Streik keine höhere Gewalt geltend machen, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Daher haben Reisende bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises: ab 60 Minuten Verspätung bekommen sie 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

Hotel: Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Auskünfte: Die Bahn bietet Kunden am Sonnabend zwischen 5 und 12 Uhr eine kostenlose Servicehotline, erreichbar unter 08000/99 66 33. Auch unter www.bahn.de/aktuell oder für Smartphone-Kunden m.bahn.de finden Fahrgäste aktuelle Informationen. Hier können Sie die Abfahrten und Ankünfte der Bahnhöfe sowie Verspätungen ansehen. Hier verfolgen Sie die Züge der Bahn in Echtzeit.

Beschwerden: Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.

Schlichtungsstelle: Die Bahn muss Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens einem Monat bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin gibt es auch regionale Schlichtungsstellen.