Hat der Staatskonzern Konkurrenten wie Metronom oder NOB benachteiligt? Das Kartellamt untersucht bei der Deutschen Bahn den Fahrkartenvertrieb.
Bonn/Berlin. Es ist ein schwerer Schlag für das Staatsunternehmen Deutsche Bahn und seine Politik bei den Fahrpreisen, die jedes Jahr steigen, sobald die Blätter an den Bäumen gefallen sind: Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen die Bahn wegen mutmaßlichen Missbrauchs beim Fahrkartenvertrieb eingeleitet.
Wie das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mitteilte, geht die Behörde der Frage nach, warum die Wettbewerber der Bahn ihre Fahrkarten an den Bahnhöfen nicht verkaufen könnten. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornehme, komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Es liege bei der Bahn der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.
Die Deutsche Bahn hält Bedenken des Bundeskartellamts gegen ihr Verhalten beim Fahrkartenverkauf für unbegründet. Wettbewerber würden nicht behindert, stellte die Bahn am Donnerstag fest. Sie könnten schon heute Flächen in Bahnhöfen für eigene Zwecke anmieten, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Homburg in Berlin. Allerdings entspreche die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in Bahn-Reisezentren mitzuverkaufen, nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb.