Immer mehr Rentner arbeiten, ab 2013 steigt das Verdienstlimit auf 450 Euro. Aber: Jeder Rentnerjahrgang hat nun seine eigene Altersgrenze.

Berlin. Immer mehr der fast 21 Millionen Rentner in Deutschland haben einen Nebenjob. Die einen, weil die Rente nicht reicht. Die anderen, weil sie gern noch in Teilzeit weiterarbeiten wollen.

Was viele freuen wird: Ab 2013 dürfen Frührentner mehr dazuverdienen, und zwar bis 450 statt bisher 400 Euro im Monat. Alle Senioren, die ein Zubrot anstreben, sollten sich vorher schlau machen, rät Andreas Feuser von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. Denn auch die Regelaltersgrenze von 65 Jahren ist seit diesem Jahr vom Tisch. Jeder neue Rentnerjahrgang muss jetzt seine persönliche Altersgrenze beachten, wenn er unbegrenzt dazuverdienen will.

Senioren, die ihr Konto mit einem Extra-Verdienst aufbessern wollen, sollten die neuen Spielregeln kennen – vor allem die, die vorzeitig in Rente gehen. Sonst riskieren sie womöglich eine Kürzung ihrer gesetzlichen Rente. Bisher konnten nur Ruheständler ab 65 dazuverdienen, so viel sie wollen. Das ist komplizierter geworden.

Seit Jahresanfang gilt: Die Renten-Altersgrenze steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1964 in Tippelschritten von 65 auf 67 Jahre. 1949 Geborene können beispielsweise mit 65 Jahren und drei Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Der Jahrgang 1960 darf das erst mit 66 Jahren und vier Monaten tun. Wer 1964 oder später geboren ist, erst mit vollen 67 Jahren.

Jeder Bürger hat also jetzt seine persönliche Renten-Altersgrenze, die er kennen sollte. Erst wenn sie erreicht ist, kann der Ruheständler unbegrenzt im Nebenjob dazuverdienen – ob mit Mini-Job oder sozialversicherungspflichtigem Einkommen -, ohne dass der Extra-Verdienst die Höhe der eigenen Rente schmälert. Das gilt selbst für Bürger, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben und eigentlich ausnahmsweise mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen dürfen, wie Rentenexperte Feuser betont.

Richtig aufpassen müssen aber in erster Linie die Frührentner. Sie können im nächsten Jahr zwar monatlich 50 Euro mehr dazuverdienen. Bei der Höchstgrenze von 450 Euro brutto im Nebenjob ist jedoch Schluss. Jeder Euro darüber wirkt sich „rentenschädlich“ aus, wie es im Amtsdeutsch heißt. Wer beispielsweise nur 30 Euro mehr verdient als erlaubt, muss eine pauschale Kürzung in Kauf nehmen, mindestens um ein Drittel. Die Vollrente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt.

Aus einem Rentenbetrag von 1.200 Euro kann so schnell nur noch eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden. Oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag, je nach Zusatzverdienst. Bei einem besonders lukrativen Nebenverdienst kann die Rente schlimmstenfalls ganz gestrichen werden.

Wichtig: Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 900 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge befürchten.

Wer einen Nebenjob an Land zieht, der regelmäßig mehr einbringt als die neuen Zuverdienst-Grenzen, sollte sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme, empfiehlt Rentenexperte Feuser. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen immer individuell berechnet werden.