Landgericht hatte die Porsche-Holding vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen. Kläger: Entscheidung nicht hinnehmbar.
Braunschweig. Die Anlegerklagen gegen Porsche vor dem Landgericht Braunschweig sind in der ersten Instanz gescheitert, doch die Klägerseite gibt nicht auf und behält sich das Einlegen von Rechtsmitteln vor. Es sei weiter davon auszugehen, „dass Porsche bereits im Februar 2008 entgegen dem Dementi der Pressemitteilung vom 10.03.2008 die Absicht hatte, VW zu übernehmen“, erklärte Rechtsanwalt Christoph von Arnim von der Kanzlei FPS am Mittwoch. FPS vertritt den Kläger Ariel Cukierman. Nach Ansicht der Kläger habe Porsche die Spekulanten hierüber „bewusst getäuscht“.
Dass die Braunschweiger Richter die daraus abgeleitete Schadenersatzforderung in Millionenhöhe ablehnten, trage nicht zur Stärkung des Vertrauens in die Märkte bei. Es sei nicht hinnehmbar, „dass das Ausnutzen von Gesetzesschlupflöchern “praktisch folgenlos bleiben soll” hieß es. Nach Prüfung der am späten Vormittag vorgelegten schriftlichen Urteilsbegründung würden die Kläger nun “über die weitere Vorgehensweise entscheiden„” teilte von Arnim mit.
Das Landgericht hatte am Mittwoch die zwei Klagen gegen das Unternehmen wegen Marktmanipulation abgelehnt. Die Entscheidung will der Vorsitzende Richter Stefan Puhle im Laufe des Vormittags begründen.
Porsche-Chef Matthias Müller sagte, die Gerichtsentscheidung sei erfreulich. Näher wollte er sich nicht äußern. Ein Konzernsprecher sagte, Porsche werde sich gegen alle anhängigen Klagen mit aller Kraft wehren. In Braunschweig liegen drei weitere Klagen gegen das Unternehmen vor – insgesamt über mehr als vier Milliarden Euro Schadenersatz.
Eine Schweizer Investmentgesellschaft und der private Anleger Cukierman forderten von der Beteiligungsgesellschaft Porsche Holding, die gut die Hälfte der Stimmrechte an VW und eine knappe Mehrheit am Sportwagenbauer Porsche AG besitzt, zusammen 4,7 Millionen Euro Schadenersatz wegen Irreführung der Finanzmärkte. Porsche weist alle Vorwürfe zurück und gibt den – zum Teil auch in den USA – klagenden Aktionären selbst die Schuld für die Verluste, die sie angeblich infolge eines Kurssprungs der VW-Stammaktien im Herbst 2008 erlitten haben.
Die Holding hatte sich seit 2005 in Trippelschritten bei VW eingekauft, im März 2008 aber jede Absicht zur Beherrschung des vielfach größeren Wolfsburger Konzerns in Abrede gestellt. Die Katze aus dem Sack ließen die Stuttgarter im Oktober 2008 und gaben bekannt, sie hätten sich direkt und indirekt bereits Zugriff auf fast 75 Prozent der VW-Stimmrechte gesichert. An der Börse hatten viele Investoren angesichts der Mitteilung im März aber auf fallende VW-Kurse gewettet. Sie hatten geliehene VW-Aktien verkauft, um sie später billiger zurückzukaufen, und wurden nun auf dem falschen Fuß erwischt. Um jeden Preis mussten sie die knappen Aktien zurückerwerben. Die VW-Stämme schossen in die Höhe und machten den Wolfsburger Konzern zwischenzeitlich an der Börse zum wertvollsten Unternehmen der Welt. Auch strafrechtlich wird der Fall aufgearbeitet.
An der Börse verlieh die Entscheidung des Braunschweiger Gerichts der Porsche-Aktie Auftrieb: Sie stieg um gut fünf Prozent. „Es hatte eigentlich keiner ernsthaft damit gerechnet, dass diese Klagen Erfolg haben“, sagte ein Händler. „Daher ist es etwas verwunderlich, dass die Porsche-Aktie so stark reagiert.“ DZ Bank-Analyst Michael Punzet sagte: „Die Nachricht ist leicht positiv für Porsche, allerdings sind noch zahlreiche Klagen im Volumen von mehreren Milliarden Euro in Deutschland und den USA anhängig.“