Laut Medienbericht haben Steuerfahnder bei deutschen Kunden der Schweizer Privatbank Julius Bär Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Düsseldorf. Steuerfahnder haben nach einem Medienbericht Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Schweizer Privatbank Julius Bär vorgenommen. Ermittler der Steuerfahndung Aachen hätten die Razzien vorgenommen, berichtete das „manager-magazin“ am Mittwoch vorab aus seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe. Daten der mutmaßlichen Steuerhinterzieher hätten sich auf einer der Daten-CDs befunden, die deutschen Ermittlern zugespielt worden waren. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums verwies lediglich darauf, dass dem Land immer wieder Daten-CDs angeboten würden, deren Inhalte dann geprüft werden.

+++Bericht: Steuer-CD brachte Niedersachsen 107 Millionen+++

+++Julius Bär kauft Vermögenssparte von Bank of America+++

Nordrhein-Westfalen hatte mehrere Daten-CDs gekauft, die Staatsanwaltschaft Bochum hatte jüngst Ermittlungen unter dem „Gesichtspunkt Steuerhinterziehung“ eingeleitet. Der Umgang mit Daten deutscher Anleger, die ihr Geld in der Schweiz anlegen, sorgt zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz für Streit. In Deutschland wird derzeit um die Verabschiedung eines Steuerabkommens mit dem Nachbarland gerungen.

Ein Sprecher der Bank Julius Bär wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Er räumte aber ein, dass die Bank in Zusammenhang mit Steuerdaten-CDs kürzlich Kunden kontaktiert hatte. „Angesichts der häufigen Medienmeldungen zu angeblichen Daten-CD-Käufen haben wir in den letzten Wochen brieflich und telefonisch mit Kunden Kontakt aufgenommen“, erklärte der Sprecher. „Wir raten ihnen weiterhin, ihre Steuersituation mit lokalen Experten zu prüfen.“

Bär hatte sich im Vorjahr ähnlich wie Credit Suisse oder die Liechtensteiner Fürstenbank LGT von einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung freigekauft. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Münster war durch den Kauf einer CD mit Daten von Personen ausgelöst worden, die bei der Bank Bär Geld angelegt und nicht versteuert hatten. Im Gegenzug zu der Bußgeldzahlung von rund 50 Millionen Euro stellten die Behörden damals die Ermittlungen gegen die Bank und unbekannte Mitarbeiter ein. Bär-Kunden wurden vor Ermittlungen der Behörden damit allerdings nicht geschützt. Mutmaßliche Steuersünder unter ihnen müssen damit rechnen, Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen.