Hamburger Gericht wird im Oktober über Klage befinden. Konzern soll Käufern angebliche Nebenwirkungen verschweigen.

Hamburg. Eine Entscheidung über die Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever wegen Vertuschung angeblicher Gesundheitsrisiken beim Verzehr der Margarine „Becel pro.activ“ ist am Freitag auf 5. Oktober vertagt worden. Das Hamburger Landgericht will eine weitere schriftliche Erklärung des Konzerns abwarten.

In dem Verfahren geht es um Aussagen, die der Konzern über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hatte. Danach gebe es aus wissenschaftlicher Sicht „keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“.

+++ "Becel"-Margarine: Verschweigt Unilever Nebenwirkungen? +++

+++ Foodwatch klagt wegen "Becel"-Margarine +++

Foodwatch sieht darin eine Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen des Produkts. Denn die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine verursachten Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Die Verbraucherorganisation will dem Konzern per Klage untersagen, seine Aussage zu verbreiten. (dapd)