Die Organisation will erzwingen, dass Unilever eventuelle Nebenwirkungen der “Becel pro.activ“-Margarine nicht mehr abstreiten darf.
Berlin. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat den Lebensmittelkonzern Unilever wegen der Vertuschung angeblicher Gesundheitsrisiken beim Verzehr der Margarine „Becel pro.activ“ verklagt. Foodwatch will Unilever vom Hamburger Landgericht die Behauptung verbieten lassen, es gebe „keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen bei der cholesterinsenkenden Margarine, wie Foodwatch am Dienstag in Berlin mitteilte.
Unilever-Specher Konstantin Bark wies die Anschuldigungen zurück. „Wir sehen der Klage extrem gelassen entgegen“, sagte er. Zwar liege die Klageschrift noch nicht vor, doch habe Unilever die richtigen Argumente. „Wir sind absolut überzeugt von dem Produkt und seiner positiven Wirkung“, erklärte Bark.
+++Wieviel Schwarzwald steckt im Schwarzwälder Schinken?+++
+++Eier werden immer noch zu wenig auf Dioxin kontrolliert+++
Die in „Becel“ enthaltenen Pflanzensterine sind laut Foodwatch „höchst umstritten“ und stehen in Verdacht, Herzkrankheiten zu verursachen. „Unilever ignoriert bewusst den aktuellen Stand der Wissenschaft“, sagte Foodwatch-Experte Oliver Huizinga. Die Verbraucherschützer kämpfen seit November für einen Verkaufsstopp von „Becel“ in Supermärkten und legen Unilever nahe, die Margarine „als Medikament“ registrieren zu lassen.
Pflanzensterine sind fettähnliche Substanzen und kommen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge in fetthaltigen pflanzlichen Lebensmitteln wie Ölen, Nüssen oder Samen vor. Außer Margarine werden sie auch Milch, Joghurt-Drinks oder Brot zugesetzt. Sie senken laut BfR die Cholesterinwerte. Das Institut empfiehlt, Lebensmittel mit Pflanzensterinen „nur bei nachweislich erhöhtem Cholesterinspiegel zu verzehren“.
Unilever beteuert die Unbedenklichkeit von „Becel“ und beruft sich dabei auf die Einschätzung mehrerer Forscher. „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“, zitierte der Konzern im November einen Experten. Gegen die Verbreitung dieser Behauptung richtet sich die Unterlassungsklage (Aktenzeichen: 324 O 64/12) von Foodwatch.