Die fristlose Kündigung einer 48 Jahre alten Aldi-Angestellten wegen 0,59 Euro ist unwirksam. Das Arbeitsgericht Wuppertal gab der Klage von Heidi...
Wuppertal. Die fristlose Kündigung einer 48 Jahre alten Aldi-Angestellten wegen 0,59 Euro ist unwirksam. Das Arbeitsgericht Wuppertal gab der Klage von Heidi Scherer gegen ihre Entlassung statt. Man sei nicht überzeugt, dass die Frau eine Schädigungsabsicht hatte, sagte Richterin Doris Budde-Haldenwang. Die Höhe des Betrags sei für die Entscheidung hingegen ohne Bedeutung gewesen: "Der Wert spielt keine Rolle."
Scherer hatte an einem Sonnabend nach Kassenschluss noch eine Packung Damenbinden benötigt und das Geld dafür nach Absprache mit einer Kollegin im Aufenthaltsraum der Filiale auf den Tisch gelegt. Am Montag lag es noch dort, als sie mit der Bezirksleiterin in den Raum kam. Die Angestellte berichtete, ihre Vorgesetzte habe gefragt, wem das Geld gehöre, und gesagt, sie wolle nicht, dass Geld dort liege. Daraufhin habe sie es wieder eingesteckt. Sie habe nichts stehlen wollen. Eine gütliche Einigung auf eine fristgerechte Kündigung lehnte die Klägerin ab: "Ich arbeite gerne dort und möchte meinen Job behalten."
Die Arbeitgeberseite betonte in dem Verfahren, schon das Mitnehmen der Waren sei ein Verstoß, wenn das Geld nicht korrekt abkassiert worden sei.
In Berlin war der Kassiererin Barbara E. (50) nach 31 Jahren gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung Ende Februar für rechtens erklärt und eine Revision nicht zugelassen. Barbara E. legte Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein.