Lieferanten von Zugmaterial haben sich zehn Jahre bei ihren Preisen abgesprochen. Die Deutsche Bahn fordert jetzt Millionen zurück.

Berlin. Die Deutsche Bahn verlangt von Zugmaterial-Lieferanten wegen verbotener Kartellabsprachen Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das sagte ein Konzernsprecher der Nachrichtenagentur dapd und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagausgabe).

Eine entsprechende Klage sei beim Londoner Kartellgericht eingereicht worden. Die Ausgleichsforderungen richteten sich gegen die Unternehmen Morgan Crucible, Schunk, SGL Carbon, Le Carbon-Lorraine und Hoffman und Co. Elektrokohle.

Die Hersteller von elektrotechnischen und mechanischen Kohlenstoff- und Graphitprodukten lieferten der Deutschen Bahn nach Angaben des Sprechers über viele Jahre hinweg Karbonbürsten für Elektrolokomotiven. Nachgewiesen trafen sie dabei zwischen 1988 und 1998 verbotene Absprachen über Preise, Mengen sowie Boykottmaßnahmen gegen potenzielle Wettbewerber.

Bereits 2003 habe die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 101 Millionen Euro gegen das Kartell verhängt. Dieses bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Sprecher zufolge im vergangenen Jahr.

Da das Londonder Kartellgericht an die Tatsachen-Feststellung des EuGH gebunden ist, rechnet sich die Bahn große Chancen auf Erfolg ihrer Millionenklage aus. Unklar sei aber, in welcher Höhe letztlich Schadensersatz zugestanden werde, ergänzte der Konzernsprecher.