Am 31. Mai endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. Wer seine Daten elektronisch übermittelt, kann schneller mit Geld rechnen.
München. Auf zum Endspurt: Wer eine Steuererklärung für 2009 abgeben muss, sollte das bis Montag, den 31. Mai, erledigt haben. Wem die Zeit davon läuft, dem kann das „Elster“-Programm noch auf den letzten Drücker Flügel verleihen. „Elster“ ist die Abkürzung für Elektronische Steuererklärung. Das lohne sich, sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Wer online abgibt, kommt schneller an seine Rückerstattung als auf dem Papier-Weg.
Die Finanzämter sind angewiesen, Internet-Erklärungen vorrangig zu bearbeiten. Im Normalfall können dann schon nach vier Wochen Bescheid plus Geld da sein. Wer vorher schon fit darin war, seine Formulare auf dem Papier selbst auszufüllen, für den sei die Online-Erklärung optimal, meint Alexander Ulbricht vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Die Finanzverwaltungen vieler Bundesländer rühren massiv die Werbetrommel für das Online-Verfahren, weil es auch ihre Arbeit erleichtert. Bayern etwa verlost als Anreiz zum „Elstern“ in diesem Jahr einen Cabrio-Kleinwagen und andere Preise. Brandenburg konnte mit einer ähnlichen Aktion 2008 die Teilnehmerzahl verdreifachen.
Zwei „Elster“-Varianten
Das offizielle „Elster“-Programm kann entweder gratis als CD-Rom beim Finanzamt abgeholt oder im Internet unter www.elster.de in der aktuellen Version heruntergeladen werden. Genutzt werden kann es von Arbeitnehmern, Rentnern oder Arbeitgebern für die unterschiedlichen Steuererklärungen. Praktisch: Wer schon im Vorjahr „Elster“ benutzt hat, kann unveränderte Daten beim Ausfüllen übernehmen. Dann geht es mit der Steuererklärung noch ein wenig schneller, Tippfehler fallen weg. Zusatzvorteil: Die Finanzbeamten verzichten bei der Internet-Übertragung auf viele Belege.
Steuerzahler, die nicht in die Puschen kommen, können ihre Online-Erklärung mit „Elster“ notfalls noch kurz vor Mitternacht am Computer ausfüllen und per Mausklick ans Finanzamt abschicken. Allerdings ist nur dann Verlass auf Gültigkeit, wenn sie sich bereits gut zwei Wochen vorher als Nutzer angemeldet hatten. Dann wurden sie vom Finanzamt überprüft und bekamen ein Zertifikat ausgestellt, das gleichbedeutend mit ihrer Unterschrift ist. Teilnehmer der Erklärung mit Signatur könnten sich tatsächlich bis auf die letzte Sekunde Zeit lassen, erklärt Ulbricht. Sie müssen anschließend weder etwas ausdrucken noch unterzeichnen.
Wer sich nicht rechtzeitig um das Zertifikat gekümmert hat, kann seine Erklärung zwar auch online noch kurz vor Zwölf abschicken. Er muss das Online-Formular aber zusätzlich noch ausdrucken und die Papiererklärung bis zum nächsten Morgen, also dem 1. Juni, 06.00 Uhr in der Früh, in den Briefkasten seines Finanzamts werfen. Nur dann wird sie auch akzeptiert.
Kein Problem mit Fristverlängerung
Wem jetzt schon klar ist, dass er den Abgabetermin 31. Mai nicht schafft, sollte gleich beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen, damit kein Verspätungszuschlag fällig wird, rät der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Dann werden meist ein, zwei Monate mehr Zeit gewährt.
Steuerlaien, die umfassende Beratung vom Profi brauchen, können sich gegen Gebühr unter die Arme greifen lassen. In diesem Fall ist auch noch lange kein Endspurt angesagt. Steuererklärungen über Steuerberater oder Lohnsteuervereine können noch bis zum 31. Dezember 2010 abgegeben werden.