Der Vorwurf: Der Verurteilte habe nicht nur Serverkapazität für Kino.to besorgt, sondern auch selbst Filmdateien für das Portal gehostet. Die Richter machen klar, dass sich auch die Nutzer vo kino.to strafbar gemacht hätten.

Leipzig. Die Prozesse um das illegale Filmportal Kino.to gehen weiter. Vor dem Amtsgericht Leipzig wurde nun ein 47-Jähriger Mitgründer der Internetseite zu einer bisherigen Höchststrafe verurteilt. Er muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Laut einer Mitteilung von der deutschen Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft GVU gilt der Mann als einer der führenden Köpfe hinter dem Portal, der "das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert" haben. Der Vorwurf: Der Verurteilte habe nicht nur Serverkapazität für Kino.to besorgt, sondern auch selbst Filmdateien für das Portal gehostet. Im Urteil heißt es weiter, dass das Konsumieren von gestreamten Videos den Tatbestand einer "Verbreitung und Vervielfältigung" darstellen würde.

Klartext: Auch das Herunterladen der Filme ist illegal. Damit reagiert das Gericht auf einen rechtlichen Graubereich. Damit Videostreams funktionieren, müssen Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das bedeutet, dass sich auch die Nutzer und Konsumenten strafbar gemacht haben. Kino.to galt als überaus populär und wurde massenweise genutzt.

Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.