Airbus hatte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung beantragt, um Warnstreiks an den deutschen Airbus-Standorten zu verhindern.
Hamburg. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat die geplanten Warnstreiks von Airbus-Beschäftigten für zulässig erklärt. Eine Rechtswidrigkeit der Streikforderungen der IG Metall lasse sich „nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen“, urteilte das Gericht am Freitag. Die Kammer ließ allerdings die Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu. Airbus hatte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung beantragt, um Warnstreiks an den deutschen Airbus-Standorten in Hamburg, Bremen, Buxtehude und Stade zu verhindern. Die IG Metall forderte die Airbus-Geschäftsführung auf, endlich einzusehen, dass sich Warnstreiks „nicht durch gerichtliche Verfahren und Drohungen gegenüber der Belegschaft“ vermieden ließen, „sondern nur durch konstruktive Verhandlungen“.
Zuvor hat sich der monatelange Tarifkonflikt beim Flugzeugbauer zugespitzt. „Es scheint so, dass der Druck nötig ist. Das ist durchaus eine Alternative“, sagte Heiko Messerschmidt von der IG Metall Küste am Montag. Das Unternehmen werde sich „mit allen rechtlichen Mitteln wehren“, sagte Günter Butschek, Chef von Airbus Deutschland, in einem Interview mit dem Abendblatt. Die Verhandlungen über den Zukunftstarifvertrag für die rund 16 000 Beschäftigten in Deutschland stocken bereits seit Monaten. Die letzte Verhandlungsrunde wurden am Freitag vor einer Woche nach fast zwölf Stunden ohne Ergebnis abgebrochen. Der größte Streitpunkt ist die Höhe der von beiden Seiten getragenen Produktivitätssteigerungen.