Bislang wurde Reisegutscheine im Wert von 219.000 Euro ausgegeben. Das ist erst der Anfang. Der Deutschen Bahn droht neuer Ärger.

Berlin. Die Deutsche Bahn hat bereits 3.800 vom ICE-Hitzechaos betroffene Fahrgäste mit Reisegutscheinen entschädigt. Die Kosten beliefen sich auf 219.000 Euro. Damit sagte ein Bahnsprecher und bestätigte damit einen Bericht der „Bild-Zeitung“. Dazu kommen noch je 500 Euro Schadenersatz in bar für die hitzegeschädigten Fahrgäste, die sich ärztlich behandeln lassen mussten. Den Worten des Bahnsprechers zufolge bezieht die Entschädigungssumme sich auf den tatsächlichen Ticketpreis, also auch auf Sparpreise oder mit Bahncard bezahlte Fahrscheine. Entschädigt werde in Form von Reisegutscheinen. So erhielten Fahrgäste, die in einer der rund 50 Zugverbindungen mit ausgefallener Klimaanlage gesessen hätten, 50 Prozent ihres Ticketpreises. Wer ärztliche Versorgung benötigt habe, bekomme 150 Prozent des Preises und die Barentschädigung.

+++ WENN DIE HITZE IM ZUG UNERTRÄGLICH IST +++

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer verlangte Verbesserungen bei der Bahn. „Ich erwarte von der Deutschen Bahn, dass die Züge bei minus 40 Grad genauso zuverlässig fahren wie bei plus 40 Grad. Reisen muss komfortabel sein und darf nicht zum Gesundheitsrisiko werden", sagte der CSU-Politiker der „BZ am Sonntag“. Die Ursachen der aktuellen Vorfälle müssten deshalb gründlich untersucht und beseitigt werden. Dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ sagte Ramsauer, die Klimaanlagen in den Zügen seien „künftig nicht mehr nur als Komfort-Gut zu betrachten, sondern zählen zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen“. Konkret bedeute das, dass bei der anstehenden Generalüberholung der betroffenen ICE-2-Züge die Anlagen unbedingt angepasst werden müssten.

Ungemach droht der Bahn aber auch von anderer Seite. Wie der „Spiegel“ berichtete, häufen sich beim Eisenbahnbundesamt Beschwerden von Bahnkunden, die eine Entschädigung wegen Zugverspätung beantragt haben. Seit Sommer 2009 ist die Bahn verpflichtet, bei Fahrplanüberschreitungen vom mehr als 60 Minuten die Hälfte des Ticketpreises zu erstatten. Der „Spiegel“ schreibt, dass schriftlich reklamierende Kunden in mehreren Fällen von der Bahn die Antwort erhalten hätten, sie sollten ihre Fahrkarte als Beleg einreichen. Nur so wäre eine Entschädigung möglich. Die meisten Kunden aber sollen das Ticket ihrer Beschwerde bereits beigefügt haben.

Kunden fühlten sich schikaniert und vermuteten, die Bahn würde die Tickets verlieren „um Kunden von der ihnen „zustehenden Entschädigung" abzuhalten. Ein Sprecher des Eisenbahnbundesamtes, der Aufsichtsbehörde der Bahn, erklärte, die Problematik sei „derzeit Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens“. Laut „Spiegel“ strebt die Bahn für das Problem nun „eine kulante Lösung an“.