Fluggäste können aufatmen: Kein Streik in Sicht. Unterdessen verhandelt Gericht Schadensansprüche nach Streik am Flughafen Stuttgart.

Frankfurt/Main. In den kommenden Tagen müssen die Flugpassagiere am Frankfurter Flughafen kein Flugausfälle oder Verspätungen befürchten. Am Montag wollte die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zwar die Ereignisse der vergangenen Wochen beraten, aber zunächst keine neuen Streikbeschlüsse gegen den Flughafenbetreiber Fraport veröffentlichen, erklärte Sprecher Matthias Maas in Frankfurt. Er verwies auf den nächsten Prozess am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, der zunächst abgewartet werden soll.

Auch in diesem Verfahren geht es um Schadenersatzforderungen mehrerer Fluggesellschaften gegen die GdF. Im April 2009 hatten die Towerlotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) am Flughafen Stuttgart die Arbeit niedergelegt, um einen Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft zu unterstützen. Die nicht bestreikten, von den Folgen des Arbeitskampfes aber möglicherweise geschädigten Gesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings verlangen zusammen 32.500 Euro Schadensersatz, wie das Arbeitsgericht am Montag erläuterte.

+++ Airport Frankfurt: Gericht beendet Streik – GdF verzichtet auf Berufung +++

+++ Arbeitsgericht untersagt Fluglotsen-Streik +++

Um Summen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe könnte es gehen, wenn die Airlines ihre Schäden aus dem in der vergangenen Woche vorläufig beendeten Vorfeldstreik in Frankfurt einklagen. Auch hier hatte die GdF mit Unterstützungsstreiks der Fluglotsen gedroht, war aber kurzfristig vom Gericht gestoppt worden. Lufthansa wie auch Konkurrent Air Berlin haben entsprechende juristische Prüfungen ihrer Ansprüche angekündigt.

„Uns geht es um die grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage, um in Zukunft solche Dinge auszuschließen“, sagte ein Sprecher der Air Berlin. Nach eigenen Angaben hat die Fluggesellschaft wegen des Streiks in Stuttgart lediglich einen symbolischen Schaden von 150 Euro eingeklagt. Lufthansa wollte sich nicht zu Details ihrer Klage äußern.

Der Unterstützungsstreik der DFS-Lotsen in Stuttgart war 2009 vom Arbeitsgericht Frankfurt zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt und in der Folge abgebrochen worden. Das Gericht hat sich aber nach Widerspruch der GdF nachträglich korrigiert und den Arbeitskampf für rechtmäßig befunden, erklärte Gerichtspräsident Frank Woitaschek. Über Schadensersatz an Dritte ist damit aber noch nichts gesagt.

Die GdF sieht in den Klagen einen generellen Angriff auf die Tarifautonomie. „Wenn jedes Mal unbeteiligte Dritte Schadenersatz einklagen können, dann können wir das Streikrecht in Deutschland gleich einstampfen“, sagte Sprecher Maas.

Lufthansa, Ryanair und Air Berlin verlangen zudem in einem weiteren Prozess von der GdF 3,2 Millionen Euro Schadensersatz für Folgen eines nur angedrohten Lotsenstreiks aus dem Sommer 2011. (dpa/abendblatt.de)