Vorfeldmitarbeiter müssen ihren Streik nach fast zwei Wochen beenden. Am Vortag kippte das Gericht bereits der geplanten Lotsenstreik.

Frankfurt/Main. Am Mittwoch hat das Frankfurter Arbeitsgericht Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen untersagt. Das Gericht erließ am Mittwoch eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Damit haben sich der Flughafenbetreiber Fraport und die Lufthansa gegen die GdF durchsetzen können. Sie hatten den Antrag am Dienstag eingereicht.

Der seit knapp zwei Wochen andauernde Arbeitsausstand sei illegal, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Friedenspflicht sei verletzt. Der Streik sollte eigentlich noch bis Donnerstag früh dauern. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.

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Am Mittwoch mussten 235 Flüge wegen des Streiks er etwa 200 Vorfeldmitarbeiter gestrichen werden, bei 40 Maschinen kam es zu Verspätungen, wie der Betreiber Fraport mitteilte. Insgesamt waren für den Mittwoch 1260 Verbindungen geplant.

Am Vortag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen für die Vorfeldleute als unverhältnismäßig eingeschätzt und ebenfalls gestoppt. Das Gericht rügte die Unverhältnismäßigkeit des angedrohten Streiks, der zu einem Stillstand des größten deutschen Drehkreuzes geführt hätte. Der Flughafenbetreiber Fraport hat seine Schäden aus dem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten. (dpa/abendblatt.de)

Service: Der Flughafenbetreiber Fraport rät Fluggästen, sich bei ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft zu informieren. Bei Rückfragen sei das Fraport Communication Center unter +49 1805 3724636 zu erreichen.