Rezeptfreie Medikamente, die als Reimport aus dem Ausland kommen, können von Apotheken billiger an ihre Kunden abgegeben werden.

Karlsruhe. Rezeptfreie Medikamente, wie etwa Aspirin, die aus dem Ausland reimportiert wurden, dürfen nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von deutschen Apotheken günstiger weiter an Kunden verkauft werden. Das geht aus einem Urteil hervor, dessen Begründung noch nicht vorliegt. Das Gericht gab einer Apotheke aus dem bayerischen Freilassing recht (Az.: I ZR 211/10).

Dise hatte ihren Kunden angeboten, apothekenpflichtige Medikamente in einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind. Dabei handelte es sich um Reimporte, die sie zuvor selbst über einen Großhändler nach Ungarn hatte liefern lassen. Dabei kommen der Apotheke die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zugute. Verschreibungspflichtige Medikamente sind von den Urteil nicht betroffen.

Die Rechnung für die Medikamente kam offiziell von der ungarischen „Europa-Apotheke“. Der Apotheker in Bayern prüfte nur noch das Mittel und beriet die Kunden. Dagegen hatte eine Konkurrentin aus der Grenzstadt bei Salzburg geklagt, aber schon in der Vorinstanz verloren. Wie das Oberlandesgericht München erkannte auch der Erste BGH-Zivilsenat in diesem Vorgehen weder einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen den Versorgungsauftrag der Apotheker; er wies die Revision zurück.

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Nach Angaben der bayerischen Landesapothekerkammer bieten inzwischen mehrere Apotheken in Deutschland ihren Kunden solche Reimporte an. Viele Medikamente kosten im Ausland weit weniger als in Deutschland. Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Mehrwertsteuersatz auf Medikamente in Europa. So fallen hier zu Lande auf Arzneimittel 19 Prozent Mehrwertsteuer an, in Ungarn sind es nur fünf Prozent. Der Reimport verschreibungspflichtiger Mittel sei rechtskräftig verboten.

Die Freilassinger Apotheke hatte den Reimport nach Angaben des Justiziars der Kammer eingestellt, nachdem ihr die Kammer diese Praxis untersagt hatte und das Verbot vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war. (Reuters/abendblatt.de)