Unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen und unzutreffenden Pressemitteilung können Haftung von Banken verschärfen, so der BGH.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung der Banken verschärft, wenn sie Gefahren für ihre Aktien nicht unverzüglich mitteilen. Nach einem Urteil vom Dienstag müssen Schadenersatzzahlungen der IKB-Bank von rund 24.000 Euro neu geprüft werden (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 51/10).

Ein Privatmann hatte nach einer unzutreffenden Pressemitteilung im Juli 2007 Aktien der Bank gekauft. Zwei Tage nach dem Kauf musste die IKB von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gerettet werden.

+++ Nach Urteil: Anleger hoffen auf Schadenersatz +++

+++ Geldanlage - Broker haften bei mangelnder Risikoaufklärung +++

In der Pressemitteilung des damaligen Vorstandsvorsitzenden waren die Risiken infolge des Engagements auf dem US-Hypothekenmarkt stark relativiert worden. Eine Ad-hoc-Mitteilung erfolgte nicht. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf neu über den Schadenersatz entscheiden. (dapd/abendblatt.de)