Piloten, die regelmäßig in Frankfurt starten, aber in Hamburg leben und in Fuhlsbüttel ihren Pkw parken, müssen diesen Platz nun selbst bezahlen.

Hamburg/Frankfurt/Main. Einige Piloten der Deutschen Lufthansa müssen die Kosten für ihre Autoparkplätze künftig selbst tragen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klagen von zwei Piloten gegen das Flugunternehmen zurück (AZ 17 Sa 1317/09).

In den Fällen ging es der Lufthansa zufolge um Parkplätze, die nicht am Einsatzort der Piloten liegen. Es gibt einige Fälle, in denen Piloten regelmäßig in Frankfurt starten, aber in Hamburg leben und am Flughafen Fuhlsbüttel auch ihren Privatwagen abstellen. Diese Parkplätze außerhalb des eigentlichen Einsatzortes werden nun nicht mehr wie früher bezahlt. Weiterhin gibt es für Lufthansa-Mitarbeiter aber Parkplätze und Job-Tickets an ihren Einsatzorten.

Grund für die Sparmaßnahme waren offenbar gestiegene Mietkosten für die Plätze. Laut Urteil konnten sich die klagenden Piloten trotz der jahrzehntelangen Praxis nicht auf ein Gewohnheitsrecht auf einen kostenlosen Parkplatz berufen. Zu einer „betrieblichen Übung“ fehlte es aber an einer schriftlichen Zusicherung. Bereits das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die Klage der Piloten zurückgewiesen.