Viele Eltern möchten, dass ihre Sprösslinge über Mobilfunk erreichbar sind - aber nicht das Familienerbe vertelefonieren. Eine Zwickmühle mit zwei Auswegen.

Hamburg. Laut der Februar-Ausgabe der Zeitschrift "Test" können Eltern ihre Kinder mit sogenannten Partnerkarten ausstatten, die viele Mobilfunkunternehmen anbieten. Die Karten geben den Eltern die Möglichkeit, kostenpflichtige Service- und Sondernummern zu sperren und bei Bedarf auch Anrufe ins Ausland, aus dem Ausland und mobiles Internet von vornherein nicht zuzulassen.

Bei der Partnercard muss nach Angaben von "Test" in der Regel ein monatlicher Grundbetrag von fünf und zehn Euro bezahlt werden, der den Kindern als Guthaben zum Telefonieren zur Verfügung steht. Ist das Guthaben aufgebraucht, können sich Eltern und Kind immer noch erreichen. Je nach Anbieter sind Anrufe zu den Eltern ganz oder zumindest innerhalb der ersten 30 Sekunden kostenlos.

Eine Partnercard können Kinder allerdings "Test" zufolge nur erhalten, wenn die Eltern bei dem Anbieter bereits einen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr besitzen. Läuft der Vertrag der Eltern aus oder wird das Kind volljährig, kann aus dem Partnervertrag automatisch ein eigenständiger Zweijahresvertrag werden. Außerdem sind die Minutenpreise bei Partnerverträgen in der Regel hoch.

Eine preiswerte Alternative zum Partnervertrag ist laut den Experten das Handy mit Prepaidkarte. Die Eltern können ihren Kindern ein bestimmten Betrag zum Telefonieren auf das Handy laden. Wenn der Betrag aufgebraucht ist, kann das Kind nicht mehr telefonieren, ist aber noch erreichbar. Auch Notrufe sind mit dem Handy noch möglich. Bei Prepaid-Handys sind die Gesprächskosten deutlich niedriger als bei regulären Handy-Verträgen. Allerdings können die Eltern beim Prepaid-Handy der Kinder Sonderrufnummern, Auslandsrufnummern und Klingelton-Abos nicht sperren.