Stadtwerke und auch Vattenfall greifen E.on Hanse an. Gleichzeitig stärkt der BGH die Kundenrechte.

Hamburg. Der Wettbewerb auf dem Hamburger Gasmarkt verschärft sich. Marktführer E.on Hanse hat bereits mehr als 30 000 Kunden verloren, weil Konkurrenten mit niedrigeren Preisen auf den Markt gekommen sind. Zum Beispiel Vattenfall: Der Konzern bietet jetzt auch Gas an - zu Kampfpreisen. Ein Kunde mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 25 000 Kilowattstunden spart bei Vattenfall laut dem Verbraucher- portal Verivox mehr als 350 Euro im Jahr.

Doch nicht nur große Anbieter, sondern vor allem Stadtwerke aus dem Norden wie etwa die in Stade, Wedel oder Ahrensburg greifen an. Der Energieriese E.on verliert dabei doppelt: Die Kunden werden der Tochter E.on Hanse weggeschnappt, und die neuen Wettbewerber kaufen das Gas, das sie an ihre Kunden liefern, auf dem freien Markt ein und nicht bei E.on. Ebenso wie die Stadtwerke Barmstedt, die etwa 3300 Abnehmer in Hamburg beliefern, darunter auch große Wohnungsverwaltungsgesellschaften. Größter Lieferant ist der Potsdamer Anbieter Natgas, an dem das Hamburger Unternehmen Marquard & Bahls beteiligt ist. "Immer mehr Stadtwerke kündigen ihrem langjährigen Lieferanten und wählen einen neuen Versorger", beschreibt Natgas-Vorstand Christian Hövelhaus den Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Auch die Gasversorgung Ahrensburg (GAG) mit 6000 Kunden außerhalb des angestammten Versorgungsgebietes und die Stadtwerke Wedel mit 15 000 Kunden haben sich gegen E.on als Lieferanten entschieden. Beide Unternehmen beziehen ihr Gas vom dänischen Anbieter Dong Energy und sind preiswerter als E.on Hanse. Für die Kunden ist ein Anbieterwechsel leicht. Alle Formalitäten regelt der neue Versorger.

Derweil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Verbrauchern bei Gaspreiserhöhungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht kippte eine Klausel in einem Sondervertrag, die dem Versorger pauschal das Recht zur Anhebung der Preise einräumte. Die beanstandete Formulierung hieß wörtlich: "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt." Diese Klausel sei nicht hinreichend klar, urteilte der BGH. Das benachteilige den Gaskunden unangemessen. (Az.: VIII ZR 274/06). Ein Prozess in Hamburg um Preiserhöhungen von E.on Hanse läuft noch.

Das Abendblatt zeigt heute auf einer großen Tabelle die günstigsten Gas-Angebote.