Die schwere Krise der Finanzbranche wirft die Frage auf, wie frühere oder noch aktive Topmanager haften müssen. Nach herrschender Rechtslage stehen...

Die schwere Krise der Finanzbranche wirft die Frage auf, wie frühere oder noch aktive Topmanager haften müssen. Nach herrschender Rechtslage stehen die Chancen möglicher Kläger eher schlecht. Um vor Gericht Regressansprüche durchzusetzen, müssten Managern schwere Fahrlässigkeit oder gar Untreue nachgewiesen werden. Da bis zum vergangenen Jahr praktisch der gesamte Finanzmarkt mit kaum mehr durchschaubaren Produkten spekulierte, ist ein brauchbarer Maßstab für fahrlässiges Verhalten kaum zu finden. Wenig Trost bieten auch die speziellen Versicherungen, mit denen sich Topmanager von ihren Unternehmen absichern lassen. "Wenn jemand so hohe Schäden verursacht wie die Manager der stark von Verlusten getroffenen Finanzinstitute", sagt der Hamburger Fachanwalt Alexander Lentz, "stößt man mit Regressansprüchen schnell an faktische Grenzen." Lentz kann sich dennoch vorstellen, "dass Aktionärschützer bei Banken in besonders krassen Fällen versuchen werden, Regress zu fordern".