Im Eiltempo hat die Bundesregierung den Hilfsfonds für die angeschlagene Finanzbranche auf den Weg gebracht. Geldinstitute, die die angebotenen...

Hamburg. Im Eiltempo hat die Bundesregierung den Hilfsfonds für die angeschlagene Finanzbranche auf den Weg gebracht. Geldinstitute, die die angebotenen Mittel in Anspruch nehmen wollen, müssen allerdings eine Reihe von Bedingungen und Auflagen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte:

Können nur Banken auf die Mittel zugreifen?

Nein, obwohl die Banken im Mittelpunkt des Interesses stehen. Der Fonds ist allerdings auch für andere Finanzinstitute zugänglich, etwa für Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds und Betreiber von Börsen.

Was ist das Hauptziel des Fonds?

Es geht vor allem darum, das Misstrauen zwischen den Finanzinstituten zu durchbrechen. Massive Unsicherheit über mögliche versteckte Risiken bei anderen Instituten führt derzeit dazu, dass sich vor allem die Banken untereinander zu wenig Geld leihen. Dadurch ist das gesamte Kreditgeschäft der Volkswirtschaft beeinträchtigt.

Wie setzt sich der Hilfsfonds zusammen?

Das Volumen beträgt insgesamt 500 Milliarden Euro. Es setzt sich zusammen aus 400 Milliarden Euro staatlicher Garantien für die Institute. Hinzu kommen bis zu 80 Milliarden an staatlichen Beteiligungen sowie 20 Milliarden an Krediten für mögliche Bürgschaftsausfälle. Die Garantien laufen maximal 36 Monate und enden spätestens am 31. Dezember 2012. Die Institute müssen dafür eine "marktgerechte Vergütung" zahlen. Wenn sich der Staatsfonds an einem Institut beteiligt, erhält er einen Anteil an dessen Gewinn.

Wie viel können die Institute in Anspruch nehmen?

Die Beteiligung des Staates soll im Regelfall auf zehn Milliarden Euro begrenzt sein, die Übernahme problematischer Wertpapiere auf fünf Milliarden Euro. Die Höhe der Kreditgarantien richtet sich nach dem Eigenkapital des Instituts.

Wie soll die Begrenzung der Managergehälter auf 500 000 Euro funktionieren?

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich mit diesem Limit bei der Ausarbeitung des Hilfsfonds durchgesetzt. Die Begrenzung soll für jene Institute gelten, die Risiken vom Staat übernehmen lassen oder die mithilfe des Staatsfonds ihr Eigenkapital aufstocken. Der Fonds soll im Rahmen des Zivilrechts darauf hinwirken, dass die Jahresgehälter der Manager auf 500 000 Euro begrenzt und dass keine darüber hinausreichenden Boni gezahlt werden. Auch Abfindungen soll es nicht geben. Die Auflagen gelten nicht, wenn ein Institut nur Garantien in Anspruch nimmt.

Was geschieht mit Dividenden?

Ausschüttungen von Dividenden sind den Instituten ebenfalls untersagt, wenn sie Beteiligungen oder die Übernahme von Risiken in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind vertraglich oder gesetzlich geschuldete Ausschüttungen für den Fonds.

Müssen die Institute die Hilfen annehmen?

Nein, sie müssen nicht auf den Fonds zurückgreifen. Hier unterscheidet sich der deutsche Hilfsplan von dem der US-Regierung für amerikanische Banken. Anträge der Unternehmen nimmt die Finanzmarktsicherungsanstalt in Frankfurt entgegen, die dem Finanzministerium untersteht. Wichtige Entscheidungen treffen aber der Bund und die Länder.