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/. In dem Skandal um die Weitergabe einer CD mit 17 000 Kontonummern von Tausenden ahnungslosen Verbrauchern ermittelt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen die Geschäftsführer eines Callcenters aus Viersen. Bei einer Durchsuchung der Firma am Niederrhein seien Unterlagen und Computer sichergestellt worden, hieß es gestern. Auf Basis der weitergegebenen persönlichen Daten von Verbrauchern haben Betrüger widerrechtlich Geld von Bankkonten der Betroffenen abgeräumt. Zuvor hatte der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV, der die seriösen Direktwerbefirmen vertritt, Strafanzeige erstattet. "Der DDV legt großen Wert darauf, die Ermittlungen auf ausnahmslos alle Unternehmen zu erstrecken, die in die branchenschädlichen und rechtswidrigen Machenschaften verwickelt sind", sagte gestern eine Sprecherin des Verbandes dem Abendblatt.
Wie kann man sich vor solch einem Betrug schützen? Wie funktioniert die illegale Branche?
Kundenadresse für 2,40 Euro Rund um die Nutzung von Verbraucherdaten zu Werbezwecken ist in den vergangenen Jahren ein Megamarkt entstanden: Mehr als 50 Milliarden Euro geben Unternehmen jedes Jahr für Werbeanrufe und -schreiben an die Kunden heraus. Neben grob geschätzt 2100 Unternehmen wie etwa Autohäusern, Einzelhändlern oder Banken, die Daten sammeln und für ihre Kundenwerbung nutzen, gibt es rund 120 sogenannte Listbroker, die diese Daten kaufen und verkaufen. Eine Kundenadresse wird in der Branche je nach Aussagefähigkeit zu einem Preis zwischen acht Cent und 2,40 Euro gehandelt.
Datenweitergabe untersagen Für die Wirtschaft sind alle verfügbaren Einzeldaten von Verbrauchern interessant. Auf Basis dieser Daten sieben die Unternehmen jene Kunden aus, die für spezielle Werbeaktionen angesprochen werden sollen. Die Verbraucher geben häufig Daten weiter ohne dies zu ahnen. Etwa wenn sie in einen Verein oder eine Partei eintreten, wenn sie eine Reise buchen, ein Auto kaufen oder einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen.
Die Konsumenten können bei jeder Angabe von Daten aber schriftlich untersagen, dass ihre Kennzahlen an Dritte weitergegeben werden. Und das sollten sie nach Meinung vom deutschen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar auch tun.
Geldbetrag zurückrufen Was können Geschädigte tun, deren Daten illegal weitergegeben worden sind und von deren Konto, wie jetzt im aktuellen Fall, verbotenerweise Geld abgebucht worden ist? Meist berufen sich die Betrüger darauf, dass sie eine Einzugsermächtigung vom Kontoinhaber haben. Mit einer Einzugsermächtigung gibt ein Kunde zum Beispiel seinem Energieversorger die Einwilligung, dass er einmalig oder regelmäßig einen bestimmten Betrag per Lastschriftverfahren vom Konto abbuchen darf. Sollte, wie im aktuellen Fall, die Erlaubnis zum Geldeinziehen nicht gegeben worden sein, kann der Kunde den Betrag mit einem einfachen Anruf bei der Bank innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Abzug wieder zurückrufen. Die Bank erledigt dies ohne Kosten für den Kunden zügig, sagten Bankenvertreter gestern dem Abendblatt.
Problem bei Überweisungen Anders ist die Lage, wenn sich der Kunde leichtsinnigerweise von Betrügern zur Überweisung eines Geldbetrags überreden ließ. Bei Überweisungen haben Kunden kein Recht auf Rückerstattung des Geldes, weil das Geld per Kundenunterschrift an den Empfänger weitergeleitet wurde. In diesem Fall hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
Kreditkartenbetrug Kreditkartenfirmen haben im Lauf der Jahre ein sehr genaues Verfahren ausgearbeitet, mit dem sie erkennen, wenn sich beim Kunden ungewöhnliche Zahlungen ergeben. Sie kennen das Kaufverhalten des Kunden und bemerken schnell, wenn etwa ein Kreditkarteninhaber, der sonst höchstens kleinere Einkäufe per Karte bezahlt, auf einmal eine große Anschaffung macht. Oder wenn er sich an einem Tag in Paris mit Waren eindeckt, am nächsten in Rom und am übernächsten in London.
Die Kreditkartenfirmen nehmen Kontakt zum Kunden oder seiner Bank auf und sperren die Karte gegebenenfalls. Kunden, deren Kartenkonto von Kriminellen leer geräumt wurde, bekommen die Verluste von der Kartenfirma ersetzt, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorlag.
EC-Kartenbetrug Das Gleiche gilt bei der Scheckkarte. Auch hier wissen die Banken ziemlich gut Bescheid über das Ausgabeverhalten ihrer Kunden. Und sie haben ein ähnliches Warnsystem wie die Kreditkartenfirmen, wie Haspa-Sprecher Andre Grunert dem Abendblatt bestätigte. So merken sie meist auch schnell, wenn Karten zu Missbrauchszwecken heimlich kopiert wurden. Allerdings gibt es bei den Banken keinen einheitlichen Betrag, bei dessen Überschreitung der Sachbearbeiter den Kunden anruft, um nachzufragen. "Jeder Kunde ist unterschiedlich", so Grunert. Und jeder hat einen verschieden hohen Geldbetrag zur Verfügung.