In zwei Verfahren gegen die Hamburger Sparkasse vor dem Landgericht Hamburg räumen die Richter den Haspa-Kunden Chancen auf Erfolg ein. Das geht aus den Gerichtsprotokollen hervor, die Abendblatt.de vorliegen. Der Kläger-Anwalt: “Sollte die Haspa jetzt nicht wesentliche neue Argumente vorbringen, so werden wir das Verfahren gewinnen.“

In den zwei laufenden Prozessen vor dem Landgericht Hamburg gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) können die Kunden auf einen Erfolg hoffen. Das lassen die Richter in ihren Protokollen nach der ersten Verhandlung erkennen, die Abendblatt.de vorliegen.

Beide Anleger waren Ende 2006 von einer einlagengesicherten Sparanlage auf Anraten der Haspa in ein Zertifikat der US-Investmentbank Lehman Brothers gewechselt, die im September 2008 in den Konkurs ging. Damit haben sie ihr Geld verloren. Vor dem Landgericht Hamburg klagen beide auf Rückabwicklung der Geschäfte wegen Falschberatung.

Noch in der mündlichen Verhandlung im ersten Verfahren hatte Richter Martin Tonner hohe Hürden für den Kläger aufgestellt. Er müsse beweisen, dass er sich für eine andere Anlage entschieden hätte, wenn er um Gewinnmargen der Haspa aus dem Verkauf des Zertifikats gewusst hätte.

"Überaus erfreuliche Entwicklung"

Im Hinweisbeschluss des Gerichts heißt es dagegen jetzt: Das Gericht geht derzeit davon aus, dass der Kläger "in seiner Anhörung schlüssig dargelegt hat, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung vom Kauf des Lehman-Zertifikats abgesehen hätte". Gleichzeitig hält das Gericht im Gegensatz zur mündlichen Verhandlung eine Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmung nicht mehr für erforderlich. "Sollte die Haspa jetzt nicht wesentliche neue Argumente vorbringen, so werden wir das Verfahren gewinnen", sagte Kläger-Anwalt Ulrich Husack.

Im zweiten Fall war bereits die mündliche Verhandlung bei einem anderen Richter für den Kläger positiver verlaufen. So heißt es im Protokoll: "Das Gericht weist darauf hin, dass es der Klage Aussicht auf Erfolg beimisst." Hintergrund ist auch dafür die Nichtoffenlegung von Gewinnmargen beim Verkauf der Zertifikate, die die Haspa vorher im Paket von Lehman Brothers erworben hatte.

Außerdem stellt das Gericht fest: "Eine weitere Grundlage für eine Haftung könnte der fehlende Hinweis auf den Einlagensicherungsfonds sein." Dabei geht es darum, dass der Kläger aus einer gesicherten Festgeld-Anlage in ein nicht gesichertes Zertifikat gewechselt war.

"Das ist eine überaus erfreuliche Entwicklung, die auch vielen anderen Geschädigten Mut machen wird", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Argumente der Richter ließen sich auch auf viele andere Fälle anwenden. "Mit den bisher an Entschädigung gezahlten 9,5 Millionen Euro wird die Haspa nicht davon kommen", sagte Castello Abendblatt.de. Die Haspa wollte sich zu den laufenden Verfahren nicht äußern.