Zweiter Prozess von Lehman-Geschädigten gegen die Haspa in Hamburg: “Der Richter hat erkennen lassen, dass er zwei mögliche Pflichtverletzungen der...

Hamburg. Zweiter Prozess von Lehman-Geschädigten gegen die Haspa in Hamburg: "Der Richter hat erkennen lassen, dass er zwei mögliche Pflichtverletzungen der Haspa bei der Beratung sieht", sagte Anwalt Ulrich Husack am Freitag. Der Kläger ist ein 55 Jahre alter Ingenieur, der 8000 Euro im Dezember 2006 in ein Garantiezertifikat der inzwischen insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers investierte, das die Haspa ihm verkauft hatte.

"Nach Ansicht des Richters hätte der Kunde das Produkt vermutlich nicht gekauft, wenn er um die Verdienstspannen der Haspa gewusst hätte", so Husack. Außerdem hätte der Kunde darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Anlage keiner Einlagensicherung unterliegt. "Wenn die Haspa keine neuen Beweise bringt, haben wir die Chance, dass wir diesen Prozess ohne Beweisaufnahme gewinnen", so der Anwalt. Die Haspa wollte sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern.