Lotto-Spieler dürfen laut einem Bericht des “Spiegel“ weiterhin im Internet tippen. Eigentlich verbietet der Glücksspielstaatsvertrag der Länder seit Anfang 2009 das Online-Spiel, um Spielsucht vorzubeugen.

Hamburg. In der vergangenen Woche habe jedoch das Oberlandesgericht Koblenz die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu verpflichtet, weiter Tipps eines Internet-Anbieters anzunehmen. Nach Ansicht der Richter bestehen "erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit" der EU verstoße.

Eingereicht wurde die Klage von dem Unternehmen "Tipp24", das Ende des Jahres sein Online-Geschäft von Hamburg nach London verlagerte. Auf der britischen Internetseite in deutscher Sprache können die Spieler weiter ungestört tippen. Diese neue virtuelle Annahmestelle kann sich nach Ansicht des Gerichts auf einen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen, den diese vor sieben Jahren mit dem damals in Deutschland noch erlaubten Unternehmen abgeschlossen hatte.

Die Deutsche Klassenlotterie Berlin warnt, es bestehe kein Gewinnanspruch, da im Internet seit 2009 ein generelles Lotto-Verbot herrsche. Somit kommen Spielverträge mit Anbietern ohne gesetzliche Grundlage im Ausland zustande und auch kein Gewinnanspruch. Die Scheine müssen immer in deutschen Annahmestellen abgegeben werden.