Zwei junge Hacker haben von Stars wie Lady Gaga und Nelly Furtado unveröffentlichte Songs geklaut. Jetzt wurden die beiden verurteilt.
Duisburg. Ein neuer spektakulärer Fall von Internetkriminalität: Das Duisburger Amtsgericht hat zwei deutsche Hacker zu Haftstrafen von 18 Monaten verurteilt, die sich über Trojaner (Spionageprogramme für Computer) Zugang zu den E-Mail-Konten, Dateien und Kreditkarteninformationen internationaler Stars wie US-Popdiva Lady Gaga, 24, und Sänger Justin Timberlake, 29, verschafft haben. Damit sollen ein 17 Jahre alter Duisburger und ein 23-Jähriger aus Wesel Musiker, Manager und Plattenfirmen unter Druck gesetzt haben, da sie direkten Zugriff auf private Fotos, Passwörter und vor allem auf bislang unveröffentlichte Musiktitel hatten.
Um zu verhindern, dass die Lieder unkontrolliert in Umlauf kommen, sollen Alben früher auf den Markt gebracht worden sein. Wie hoch der wirtschaftliche Schaden ist, sei derzeit noch nicht absehbar, sagte ein Justizsprecher. Die beiden mutmaßlichen Täter, über deren Aktionen die Polizei eine 1000-seitige Akte angelegt hat, waren in einer Hackergruppe aktiv.
Die Liste der betroffenen Stars liest sich wie das Who's who der US-Popmusik-Szene. Ausspioniert wurden unter anderen auch die Sängerinnen Keisha und Kelly Clarkson. Unter den Dateien, die auf den Rechnern der Hacker gefunden wurden, kamen pikante Details zutage - beispielsweise Sexfotos einer namhaften Musikerin, Aufnahmen von der frisch operierten Brust einer Künstlerin und knapp 10.000 Musikstücke, die zur Zeit der Speicherung noch nicht auf dem Markt waren.
Ein Ermittler der Kripo Duisburg brachte es während des Prozesses auf den Punkt: „Da sind zwei Kellerkinder aus Duisburg und Wesel, die in solche Sphären eindringen.“ Dass ihnen das in diesen Sphären leicht gemacht wurde, glaubt Rechtsanwalt Burkhard Benecken. Er möchte Lady Gaga oder Nelly Furtado selbst als Zeugen vor Gericht haben. Doch das, so meint der Richter nicht ohne Schmunzeln, werde man wohl nicht hinbekommen – Antrag abgelehnt.
Das Amtsgericht Duisburg schickt die geständigen jungen Männer jedoch nicht sofort ins Gefängnis. In einem Fall setzt das Duisburger Amtsgericht die Strafe gleich zur Bewährung aus. Dem 23-Jährigen aus Wesel nehmen die Richter ab, dass er der Hacker-Szene inzwischen den Rücken gekehrt hat. Der 18-Jährige Mitangeklagte bekommt zwar keine Bewährung - aber noch eine Galgenfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit muss er seine Hacker-Sucht behandeln lassen. Macht er das nicht, muss der Duisburger die Strafe doch noch absitzen. Das Gericht machte hier von den Möglichkeiten des Jugendstrafrechts Gebrauch.