Ein abgetrennter Arm und ein abgetrenntes Bein: Spaziergänger machten in Westfalen einen grausigen Fund. Die Leichenteile gehören zu einer Frau.
Ostbevern. Ein grausiger Fund stellt die Polizei im Münsterland vor Rätsel. Spaziergänger entdeckten bei einem Sonntagsausflug in Ostbevern eine Tasche mit Leichenteilen. Es seien das rechte Bein und der rechte Arm einer Frau, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Münster am Montag. „Wir gehen davon aus, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.“ Allerdings sei die Identität der Toten noch nicht bekannt. Die Tasche wurde neben einem Wirtschaftsweg zwischen Bauernhöfen in einem Gebüsch gefunden.
Eine Mordkommission nahm ihre Arbeit auf. Am Fundort, der kleinen Bauerschaft Überwasser bei Ostbevern, suchten die Ermittler am Montag nach dem Rest des Körpers. Leichenspürhunde sollten mögliche Spuren verfolgen. Auch ein Hubschrauber wurde eingesetzt. Es sei allerdings auch möglich, dass der Täter ein Auto benutzt und die Leichenteile an verschiedenen Orten verteilt habe, sagte der Behördensprecher.
Einem Online-Bericht der „Münsterschen Zeitung“ zufolge hatte eine Familie - Vater, Mutter und zwei Kinder - die Gliedmaßen bei einem Sonntagsspaziergang entdeckt. Laut der Zeitung fanden die Rechtsmediziner bei der Obduktion leichte Altersflecken auf dem Handrücken, das Opfer war demnach keine junge Frau mehr.
Der Fund sorgt in dem 300-Einwohner-Ort Überwasser für Unruhe. „Wir machen uns natürlich schon viele Gedanken, wer so etwas gemacht hat und wer das Opfer sein könnte“, sagte eine Anwohnerin den „Westfälischen Nachrichten“ (online). Noch am Samstagabend sei in der Bauerschaft ein sehr schöner Polterabend gefeiert worden. „Normalerweise ist das hier sehr friedlich. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas bei uns passiert“, sagte die Frau der Zeitung.
„Wir sind zur Zeit immer noch dabei, Spuren am Fundort zu sichern und den Nahbereich nach weiteren Hinweisen abzusuchen“, berichtete der Leiter der zehnköpfigen Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp. „Nach der ersten Bewertung des Spurenbildes muss der Fundort nicht zwingend auch der eigentliche Tatort sein, also der Ort, wo die Frau getötet und die Extremitäten abgetrennt worden sind.“