Die Staatsanwaltschaft wirft Bastian P. die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen vor.
Leipzig. Vor dem Landgericht Leipzig hat am Dienstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to begonnen. Die Anklage wirft dem 29-Jährigen eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Kino.to mit Sitz in Leipzig war bis zu seiner Sperrung im Juni 2011 das meistbesuchte deutschsprachige Filmportal. Rund 135 000 raubkopierte Kinofilme, Serien und Dokumentationen waren über die Internet-Seite zugänglich. Verwertungsrechte hatten die Betreiber von Kino.to nicht. Mit Werbung auf der Seite machten sie laut Anklage Millionen-Umsätze.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft Bastian P. in ihrer Anklage die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen vor. Seit seiner Festnahme im Juni 2011 befindet sich Bastian P. in Untersuchungshaft. Die elfte Strafkammer hat noch vier weitere Verhandlungstage anberaumt und will im Mai ihr Urteil verkünden. Über die Zulassung der Anklage gegen den zweiten Hauptbeschuldigten Dirk B. hat das Landgericht noch nicht entschieden.
Der Besuch von Streaming-Seiten bleibt weiter riskant
Aktuelle Hollywoodfilme, gratis und sofort verfügbar: Das Angebot von Streamingportalen wie Kino.to ist verlockend, allerdings auch nicht ohne Risiko. Denn es ist noch immer ungeklärt, ob die Nutzer solcher Seiten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. "Beim Betrachten eines Streams wird keine dauerhafte Kopie erzeugt", erklärt Otto Freiherr Grote, Rechtsanwalt aus Köln. "Deshalb ist es fraglich, ob es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Da gibt es aber bislang wenig Rechtsprechung zu." Es sei aber durchaus möglich, dass Gerichte in Zukunft so entscheiden.
Vor dem Landgericht Leipzig hat derweil der Prozess gegen einen Betreiber des Portals Kino.to begonnen, dem vorgeworfen wird, zusammen mit anderen Beteiligten in großem Stil Urheberrechte missachtet zu haben. Die Inhalte auf solchen Seiten gelten als offensichtlich rechtswidrig, erklärt Grote. "Ich muss als Nutzer davon ausgehen, dass es sich dabei um illegale Angebote handelt." Wer also aktuelle Serien und Filme gratis im Netz anschaut, kann sich im Zweifelsfall nicht mit Unwissenheit herausreden.
+++ Die Erben von kino.to kämpfen um den Thron +++
Legale Alternativen zu Streaming-Portalen gibt es durchaus - kostenlos sind sie allerdings nur in Ausnahmefällen. Neuerscheinungen aus Hollywood gibt es zum Beispiel bei Onlinevideotheken wie Lovefilm, Maxdome oder Videoload. Allerdings hat nicht jeder Anbieter auch alle Filme im Sortiment. Für Videos in HD-Qualität werden meist um die vier Euro fällig, geringer aufgelöste Inhalte kosten etwas weniger. Für diesen Preis kauft man die Filme nicht, sondern leiht sie für einen gewissen Zeitraum aus. Üblich sind Fristen von 48 Stunden. Über einen sogenannten Fernseher mit Internetzugang (Smart-TV) funktioniert das Streaming aus den Videotheken auch ohne PC.
Gratis sind dagegen Angebote wie MSN Movies oder die Filmseite von Myvideo. Hier ist das Angebot aber stark eingeschränkt, aktuelle oder bekannte Streifen gibt es kaum zu sehen. Auch die Onlinevideotheken bieten einige Filme gratis an, Blockbuster sind aber kaum darunter. Viele Gratisinhalte bieten außerdem die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Hier gibt es zum Beispiel Nachrichten, Magazine und verschiedene Serien zu sehen, oft allerdings nur die zuletzt gezeigten Folgen. In den Mediatheken von ARD und ZDF wird ein Großteil der eingestellten Inhalte nach einer Woche wieder aus dem Netz entfernt.