Nüchterne Worte, Verlesen von Obduktionsberichten, Darstellung an Puppen - das Massaker auf der Insel Utøya wird im Gerichtssaal durchleuchtet.
Oslo. Beim zwölften Verhandlungstag gegen den Massenmörder Anders Behring Breivik hat das Gericht in Oslo erstmals grausame Details des Massakers auf der Insel Utøya beleuchtet. Rechtsmediziner begannen mit der detaillierten Darstellungen von Schusswunden und anderen Verletzungen von Breiviks 69 Opfern. Die meisten von ihnen seien sofort tot gewesen, als der 33-jährige Rechtsradikale auf sie schoss, sagte der Rechtsmediziner Torleiv Ole Rognum.
Er meinte weiter: „In manchen Fällen führten die Verletzungen zu schwersten Blutungen, und die Opfer könnten noch eine kurze Weile gelebt haben. Aber wenn man so viel Blut verliert, verliert man auch das Bewusstsein.“ Die meisten seien mit jeweils drei Schüssen vom Attentäter getroffen worden. Dabei habe Breivik 25 seiner 69 meist jugendlichen Opfer ausschließlich in Kopf oder Nacken getroffen.
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Die Wirkung der Schusswunden wurde im Gerichtssaal an einer großen Puppe demonstriert. Nach der Verlesung von Obduktionsberichten über einzelne Opfer mit oft schrecklichen Details lasen Anwälte der als Nebenkläger beteiligten Hinterbliebenen Gedenkworte an die Toten vor. So hieß es über eines der fast durchweg minderjährigen Opfer: „Birgitte war 15 Jahre alt und zum zweiten Mal mit auf Utøya. Sie galt als besonders fürsorglich und hatte gerade angefangen, Pläne für die Zukunft zu machen.“
Der für Hinterbliebene und Überlebende als besonders schwer geltende Teil des Verfahrens zum Utøya-Massaker soll in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Breivik hatte am 22. Juli des Vorjahres erst eine Bombe im Osloer Zentrum detonieren lassen, durch die acht Menschen starben. Danach fuhr er als Polizist verkleidet zum Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF auf Utøya und tötete 69 Teilnehmer, ehe er sich der Polizei ergab.
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Er begründet sein beispielloses Verbrechen als „notwendig“ beim Kampf gegen Zuwanderung aus der islamischen Welt und gegen die sozialdemokratischen Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft. Als wichtigste Frage für das im Juli erwartete Urteil gilt die Haltung des Gerichts zur Zurechnungsfähigkeit des 33-jährigen Attentäters. (dpa)