Hamburg. Der entmachtete Vorsitzende des Hamburger Großvereins strebt nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung an.
Das Landgericht Hamburg hat am Donnerstag im Wege einer einstweiligen Verfügung den Sportspaß-Vorständen Michael Weidmann und Alexander Kramer wie erwartet untersagt, weiter als Vorstände des Vereins aufzutreten, Mitarbeitenden Weisungen zu erteilen, Zahlungen vorzunehmen oder anzuweisen. Das Urteil gilt bis zu einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, das über die Rechtmäßigkeit der Vereinswahlen vom 10. Januar 2020 in letzter Instanz befinden muss. Das Landgericht Hamburg hatte diese am 13. Januar 2022 als nicht satzungskonform eingestuft.
Erste Aufgabe des im Amt verbliebenen 2. Vorsitzenden Stefan Friz dürfte es nun sein, ausstehende Zahlungen an Mitarbeitende, Trainerinnen/Trainer sowie Dienstleister anzuweisen. Dazu soll es in den nächsten Tagen kommen, wenn alle entsprechenden Informationen vorliegen.
Sportspaß-Vorsitzender Weidmann strebt Mitgliederversammlung an
Auf den Vereinskonten liegen laut einer aktuellen Rundmail Weidmanns vom Donnerstag „1.983.036 Euro, weitere 1.240.200 Euro erwarten wir an Corona-Hilfen für das Jahr 2021“.
In seiner Mail an die Mitglieder setzt sich Weidmann für eine außerordentliche Mitgliederversammlung und Neuwahlen ein: „Der aus unserer Sicht gangbare Weg ist die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Paragraf 8 Absatz 3 der Vereinssatzung von fünf Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird. Ich habe mit anderen Vereinsmitgliedern das Verfahren auf den Weg gebracht und unseren Vereinsgeschäftsführer Michael Otto gebeten, es durchzuführen.“
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Sportspaß hat rund 30.000 Mitglieder. 1500 müssten dementsprechend die Versammlung beantragen.