Hamburg/Solingen. Der Handball-Bundesligist hatte neben der Schiedsklage mehrere Eilanträge eingereicht. HSV Hamburg nach Rrettung „überglücklich“.

Jörg Föste wählte seine Worte mit Bedacht, als er am frühen Mittwochnachmittag auf der Geschäftsstelle des Bergischen HC (BHC) in Solingen Platz nahm. Der BHC-Geschäftsführer sprach mit leiser Stimme, die meisten seiner Sätze waren kurz, die Pausen dazwischen lang. „Wir sehen uns als Geschädigter“, sagte Föste, dessen Club bereits seit Sonntagabend als sportlicher Absteiger aus der Handball-Bundesliga (HBL) feststeht und bis zuletzt auf einen Lizenzentzug des HSV Hamburg (HSVH) hoffte.

Daraus wurde nichts. Am Mittwochnachmittag machte die HBL offiziell, was das Abendblatt bereits am Dienstagabend als Erstes berichtet hatte. Die Hamburger haben die vom Schiedsgericht geforderte Lizenz-Bedingung – nach Abendblatt-Informationen eine Summe von knapp über zwei Millionen Euro – rechtzeitig erbracht. Die Überweisung von Investor und Aufsichtsrat Philipp Müller traf bereits am Dienstag auf dem HBL-Konto ein.

Handball: HSVH-Geschäftsführer „überglücklich“

„Wir sind alle überglücklich und sehr erleichtert, dass sich nun alles zum Guten gewendet hat und wir jetzt endlich abschließende Gewissheit haben, dass wir die Lizenz für die kommende Saison sicher haben und in unsere vierte Spielzeit in der Handball-Bundesliga gehen werden“, sagte HSVH-Geschäftsführer Sebastian Frecke, „wir haben unmittelbar nach dem Urteil des Schiedsgerichts am vergangenen Donnerstag alles daran gesetzt, dass die notwendige Überweisung schnellstmöglich getätigt wird und das Geld so früh wie möglich auf dem Konto der HBL landet.“

BHC-Geschäftsführer Jörg Föste (64) will sich über das Schiedsgericht als 19. Club in die Liga klagen.
BHC-Geschäftsführer Jörg Föste (64) will sich über das Schiedsgericht als 19. Club in die Liga klagen. © picture alliance | Anke Wälischmiller

Föste hatte bis zuletzt darauf gehofft, dass die Hamburger diese Bedingung nicht erbringen würden, sich gleichzeitig aber darauf vorbereitet. „Es war richtig von uns, den Finger in die Wunde zu legen. Das Thema für den Wettbewerber ist jetzt aber durch“, sagte er. „Es geht nur noch um uns und unsere Belange. Das können nur ein sportlicher Startplatz und sonstige Kompensationen sein.“ So ging bereits am Montag bei der HBL eine offizielle Schiedsklage des BHC bei der HBL ein, am Dienstag folgten umfassende Klageerweiterungen.

Am 14. Juni nun, kündigte der BHC-Geschäftsführer an, habe man die Chance, seine Argumente vor einem weiteren Schiedsgericht vorzutragen. Der Vorsitzende Richter sei Stefan Tholund (Kiel), als Beisitzer habe der BHC Jan Orth (Köln) und die HBL Martin Schimke (Düsseldorf) vorgeschlagen. Alle drei seien erfahrene Sportrechtler und würden sich dem Fall annehmen. „Es geht darum, dass die Lizenzvergabe auf Basis unseres Vortrags für den Wettbewerber falsch war“, sagte Föste, ohne allerdings Details zu nennen.

HBL schmettert BHC-Anträge ab

Eine Reaktion folgte wenige Stunden später, als die HBL um 15.58 Uhr ein Kommuniqué verschickte. „Das durch den Bergischen Handball Club 06 e. V. angerufene unabhängige Schiedsgericht hat die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen des Bergischen Handball Clubs gegen die Handball-Bundesliga zurückgewiesen“, teilte die Liga mit. Dies betreffe, abgesehen von der am 28. Mai eingereichten Schiedsklage, weitere in dieser Woche eingereichte Eilanträge an das Schiedsgericht.

„Diese Anträge, der Handball-Bundesliga durch Erlass von einstweiligen Anordnungen insbesondere zu untersagen, weitere Entscheidungen in dem Lizenzierungsverfahren des Handball Sport Verein Hamburg bis zum Abschluss des durch die Schiedsklage eingeleiteten Hauptverfahrens zu treffen, sind uneingeschränkt zurückgewiesen worden“, heißt es weiter von der HBL. In anderen Worten: Der BHC hatte der HBL per Eilantrag verbieten wollen, dem HSVH die Lizenz bei erfüllter Bedingung zu erteilen. Dies wurde abgelehnt.

Mehr zum Thema

Der Schiedsgerichtstermin am 14. Juni bleibt allerdings bestehen. „Es gibt so viele Themenfelder“, hatte Föste wenige Stunden zuvor gesagt. „Wir müssen nur auflisten, was seit Mitte April passiert ist. Das reicht.“ Was genau der 64-Jährige damit meint, machte er bereits am Sonntag gegenüber Dyn deutlich. „Fristen sind gerissen worden – das spielt keine Rolle. Inhalte sind definiert worden zur wirtschaftlichen Leistung – spielt offensichtlich keine Rolle. Eine Lizenzentscheidung der HBL ist kassiert worden – das spielt also auch keine Rolle“, schimpfte Föste auf das Schiedsgericht, den HSVH und die Lizenzierungskommission der HBL.

Offenbar prüft der BHC nun auch eine weitere Klage vor einem Zivilgericht, sollte der Schiedsprozess am 14. Juni verloren gehen. „Das wäre denkbar“, sagte Föste bereits. Das Problem der Rheinländer bliebe allerdings bestehen. So regeln die HBL-Statuten, die auch die Rheinländer unterschrieben haben, dass das Schiedsgericht die letztmögliche Instanz ist. Einsicht in die Lizenzunterlagen des HSVH, um die Klage mit Argumenten zu untermauern, hat der BHC nicht. Das entschieden bereits das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm, wo der Club mit entsprechenden Anträgen scheiterte.