Hamburg. Gericht lehnt die Eröffnung des Verfahrens gegen Bakery Jatta ab, doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf. Wie es nun weitergeht.

Doch kein Ende im Fall Jatta? Nachdem das Amtsgericht Altona die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den HSV-Profi abgelehnt hatte, will die Hamburger Staatsanwaltschaft nun sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das teilte Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich am Montagvormittag mit.

"Grund hierfür ist, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. "Darüber hinaus müssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten."

Fall Jatta: Staatsanwaltschaft war "irritiert"

Die Prüfung erfolge dabei ausschließlich nach juristischen Maßstäben. "Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Dass die Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Verfahrens vorgehen will, hatte sich vor rund einer Woche bereits abgezeichnet. Unabhängig vom Inhalt des Beschlusses sei die Staatsanwaltschaft "irritiert darüber, dass ihr die Anklageerwiderung der Verteidigung bislang nicht mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet wurde", hatte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem Abendblatt damals gesagt. Die Strafprozessordnung sehe dies aber eindeutig vor.

Jatta-Anwalt reagiert auf Staatsanwaltschaft

Jattas Anwalt Thomas Bliwier hat entspannt auf den Widerspruch der Hamburger Behörde reagiert. "Angesichts der überzeugenden Begründung des Amtsgerichts blicke ich der Beschwerde der Staatsanwaltschaft sehr gelassen entgegen", sagte der renommierte Fachanwalt für Strafrecht dem Abendblatt. "Ich sehe keine Gründe, den hervorragend begründeten Beschluss des Gerichts aufzuheben."

Wie geht es nun aber weiter? Das Amtsgericht Altona hat zwei Möglichkeiten, auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu reagieren. Entweder mit einem sogenannten Nichtsabhilfebeschluss, wodurch dem Widerspruch nicht stattgegeben würde. Oder das Amtsgericht hebt sich selbst auf, indem es den Widerspruch für begründet hält.

Im Anschluss entscheiden drei Berufsrichter beim Hamburger Landgericht final über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. "Ich denke, das Gericht wird sich davon nicht beeinflussen lassen", sagt Bliwier. Jattas Anwalt würde von seinem Recht Gebrauch machen, gegenüber dem Gericht Stellung zur Beschwerde der Staatsanwaltschaft beziehen, sofern diese begründet wird.

Bakery Jatta soll falsche Identität genutzt haben

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bleibt weiterhin: Der 23 Jahre alte Gambier sei zweieinhalb Jahre älter und heiße tatsächlich Bakary Daffeh. Mit den Daten Jattas habe er sich seine Aufenthaltserlaubnis erschlichen. So soll er sich im Jahr 2015 mit einer Daffeh-E-Mail-Adresse bei den Bremer Behörden angemeldet haben. Vorwürfe, die nun vom Gericht wegen der geringen Beweislast der Staatsanwaltschaft widerlegt wurden.

"Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 schuldig geblieben", heißt es in dem Beschluss. Denn jenes Datum, der vermeintliche Tag der Geburt Daffehs, stünde "überhaupt nicht sicher und gerichtsverwertbar fest", hatte Richter Volker Stegmann bei der Ablehnung der Verfahrenseröffnung mitgeteilt.

Bakery Jatta: Dem Gericht genügen die Beweise nicht

Auch das von der Universität Freiburg erstellte anthropologische Gutachten, wonach Jatta und Daffeh mit "höchster Wahrscheinlichkeit" dieselbe Person seien, reiche nicht aus. "Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor."

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Jatta besitzt nach Auswertung der Behörden einen gültigen Reisepass und eine von gambischen Behörden beglaubigte Geburtsurkunde. Beide Dokumente seien für Stegmann "hochrangige Urkunden", die Jattas Identität "hinreichend sicher belegen".

Ob das erneute Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen das Gericht nun Erfolg hat, ist weiterhin fraglich.